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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
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		<title>XPaket.de in der Computer Bild</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 13:04:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>anne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Europas größte PC- und Handy-Zeitschrift Computer Bild hat unseren Versandkostenrechner XPaket.de empfohlen. &#8220;Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos rund ums Pakete-Verschicken &#8211; egal, bei welchem Anbieter&#8221;, lobt das Magazin&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/xpaket-de-in-der-computerbild/" title="Weitere Informationen zu: XPaket.de in der Computer Bild">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Europas größte PC- und Handy-Zeitschrift Computer Bild hat unseren Versandkostenrechner XPaket.de empfohlen. &#8220;Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos rund ums Pakete-Verschicken &#8211; egal, bei welchem Anbieter&#8221;, lobt das Magazin Xpaket.de in der Ausgabe 03/2012. </strong><br />
<a href="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/XPaket-de-COMPUTERBILD-03-2012.png"><img class="alignleft size-medium wp-image-5286" title="XPaket-de-COMPUTERBILD-03-2012" src="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/XPaket-de-COMPUTERBILD-03-2012-300x243.png" alt="" width="300" height="243" /></a>Seit dem 11.04.2010, also knapp zwei Jahre, ist unser Versandkostenrechner mittlerweile online und erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei den Nutzern. Von Anfang konnten wir den Vergleich von über 3000 Tarifen anbieten. Transparenz, Schnelligkeit und Einfachheit -diese Schlagworte beschreiben unser Motto am besten. Wir bieten unseren Usern aber nicht nur Informationen zum Versand innerhalb Deutschlands. Bei XPaket.de haben wir auch den internationalen Versand integriert. Wer ein Paket oder Päckchen in die weite Welt verschicken möchte, findet bei uns garantiert den günstigsten Tarif und viele weitere Informationen zu den Themen Versand, Zollbestimmungen und Versandvorbereitungen. Im Logistik-Lexikon lassen sich sperrige und oft schwer verständliche Begriffe aus dem Postwesen nachschlagen. Auch gewerbliche Versandanfragen können ganz einfach über unseren Versandkostenrechner abgewickelt werden.</p>
<p>Aber nicht nur Computer Bild hat die Qualität unseres Versandkostenvergleichs erkannt. Neben den zahlreichen Nutzern, die tagtäglich usneren Service in Anspruch nehmen, werden wir von einigen namenhaften Institutionen und Unternehmen gefördert.<br />
<a href="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/innovation-nrw.png"><img class="alignleft size-full wp-image-5282" title="innovation-nrw" src="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/innovation-nrw.png" alt="" width="200" height="44" /></a>So ist XPaket.de im Förderprogramm „<strong>Mittelstand.innovativ</strong>“ des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW. Ins Leben gerufen, um das Zusammenspiel von Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern, besteht das Förderprogramm aus insgesamt drei Ebenen: dem Innovationsgutschein, mit dem das Know-how und die Infrastruktur von Hochschulen und Instituten vergünstigt in Anspruch genommen werden kann, dem Innovationsdarlehen, das die Basis für zinsverbilligte Kredite bildet und dem Innovationsassistenten, der als finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchs gesehen werden kann.<br />
<a href="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/projektträger-juelich.png"><img class="alignright size-full wp-image-5283" title="projektträger-juelich" src="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/projektträger-juelich.png" alt="" width="125" height="80" /></a>Der <strong>Projektträger Jülich</strong> betreut unter anderem auch dieses Innovationsförderprogramm. Grundsätzlich sollen im Rahmen dieses Programms Erkenntnisse der Wissenschaft schnell und erfolgreich in neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen münden. Die Angebote richten sich sowohl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch an Unternehmen, hier insbesondere an kleine und mittlere Betriebe.</p>
<p><a href="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/financial-times.png"><img class="alignleft size-full wp-image-5284" title="financial-times" src="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/financial-times.png" alt="" width="63" height="80" /></a> Auch die <strong>Financial Times</strong> mit ihrem Programm <strong>enable</strong> unterstützt unseren Versandkostenrechner XPaket.de. Mit dem weltweit tätigen Unternehmen Microsoft konnten wir zusätzlich einen ganz großen Förderer ins Boot holen. Das Unternehmen stellt XPaket.de mit seinem Förderprogramm <strong>Microsoft BizSpark</strong> ein umfangreiches Paket an Software, Support und Visibilität zu Verfügung, das die schnelle Entwicklung Markteinführung von innovativen Lösungen möglich macht.<br />
<a href="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/ms-bizspark.png"><img class="alignright size-full wp-image-5285" title="ms-bizspark" src="http://xpaket.de/wp-content/uploads/2012/01/ms-bizspark.png" alt="" width="150" height="66" /></a>Darüber hinaus bringt uns Microsoft mit weltweiten Netzwerkpartnern, Gründerinitiativen, Investoren, Beratern und Hostern zusammen. Auf diese Weise erhöht sich unsere Sichtbarkeit für potenzielle Investoren, Kunden und Partner und unser Unternehmen bekommt die Chance sich sehr früh in einem dynamischen, globalen Umfeld zu bewegen.</p>
<p>So haben wir beste Voraussetzungen geschaffen, damit XPaket.de auch in Zukunft seinen bisher erfolgreichen Weg fortsetzen und sich weiterentwickeln kann.</p>
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		<title>Südafrika</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 16:56:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Afrika]]></category>
		<category><![CDATA[Internationaler Versand]]></category>

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		<description><![CDATA[Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung Pakete und Päckchen nach Südafrika sind ungefähr acht bis zwölf Tage unterwegs. Mit einem Premium-Versand lässt diese durchschnittliche Standardlaufzeit auf sechs bis acht Tage verkürzen.&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/suedafrika/" title="Weitere Informationen zu: Südafrika">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung</strong><br />
Pakete und Päckchen nach Südafrika sind ungefähr acht bis zwölf Tage unterwegs. Mit einem Premium-Versand lässt diese durchschnittliche Standardlaufzeit auf sechs bis acht Tage verkürzen. Allerdings bieten nicht alle Postdienstleister diesen Service an. Vollständig zurückverfolgen können Sie Ihre Sendungen leider nicht. Bitte beachten Sie außerdem, dass Gewicht und Größe für Päckchen und Pakete zwischen den verschiedenen Postdienstleistern variieren können.</p>
<p><strong>Versandvorbereitungen:</strong><br />
Bitte schreiben Sie die Adressen auf Ihren Sendungen immer in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern. Außerdem ist es sinnvoll sich an die landestypische Reihenfolge zu halten, damit das Paket oder Päckchen seinen Bestimmungsort problemlos erreicht.<br />
- Name des Empfängers<br />
- Hausnummer und Straße<br />
- Bezirk<br />
- Bestimmungsort<br />
- Postleitzahl<br />
- Bestimmungsland<br />
Im internationalen Versand wird das Bestimmungsland in Großbuchstaben geschrieben. Damit keine Missverständnisse aufkommen sollten Sie zudem das Bestimmungsland nicht nur auf Deutsch (SÜDAFRIKA), sondern zusätzlich auch auf Englisch (SOUTH AFRICA) oder Französisch (AFRIQUE DU SUD) vermerken.</p>
<p><strong>Zollerklärung Südafrika:</strong><br />
Wie im Versand außerhalb der europäischen Union üblich, müssen Sie für Sendungen nach Südafrika Angaben über deren Inhalt machen. Für Päckchen benötigen Sie eine Zollinhaltserklärung (Formular <a href="http://xpaket.de/CN22/">CN22</a>), bei Paketen sind hingegen zwei Zollinhaltserklärungen (Formular <a href="http://xpaket.de/CN23/">CN23</a>) fällig. Bitte füllen Sie in beiden Fällen alles mit der nötigen Sorgfalt in englischer Sprache aus und bringen die Formulare an der Adressenseite Ihrer Sendung an.<br />
Waffen oder Munition sind in Paketen nach Südafrika nicht zulässig. Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen.<br />
Für detailliertere Informationen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen südafrikanischen Botschaft in Berlin in Verbindung. Sie erreichen die Mitarbeiter der Botschaft werktags in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 030-220730. Schriftlich können Sie sich via Fax unter der Nummer 030-22073190 an die Botschaft wenden. Bitte beachten Sie, dass nur die Botschaft rechtsverbindliche Auskünfte erteilen darf.<br />
Auch die deutsche Botschaft in Südafrika steht Ihnen für Fragen zu den Zollbestimmungen gerne zur Verfügung. Die Vertretung hat ihren Sitz in der Hauptstadt Pretoria und ist dort unter der Telefonnummer 0027 12-427 89 00 oder per Fax unter 0027 12-343 94 01 zu erreichen. E-Mails werden unter info@pretoria.diplo.de entgegen genommen.</p>
<p><strong>Informationen über das ausländische Postunternehmen:</strong><br />
Die Zustellung der Post in Südafrika erfolgt durch South African Post Office Limited (SAPO). Die Sendung muss allerdings in einer Filiale abgeholt werden. Eine Regionalgruppe des Weltpostvereins hat unter anderem aus diesem Grund 2011 beschlossen die Postzusammenarbeit im südlichen Afrika zu intensivieren. In Regionen, in denen die Brief- und Paketlogistik bislang gar nicht oder rudimentär vorhanden war, soll der Postdienst ausgebaut werden. So auch in Südafrika.  (Stand: August 2011)</p>
<p><strong>Länderbeschreibung Südafrika:</strong><br />
Die Republik Südafrika mit seiner Hauptstadt Pretoria ist 1.219.912 Quadratkilometer groß. Seine direkten Nachbarn sind im Norden <a href="http://xpaket.de/namibia/">Namibia</a>, <a href="http://xpaket.de/botsuana/">Botsuana </a>und <a href="http://xpaket.de/simbabwe/">Simbabwe </a>sowie im Osten <a href="http://xpaket.de/mosambik/">Mosambik </a>und <a href="http://xpaket.de/swasiland/">Swasiland</a>. Das <a href="http://xpaket.de/lesotho/">Königreich Lesotho</a> wird als Enklave vollkommen von Südafrika umschlossen. Südafrika ist eine regionale Wirtschaftsmacht. Seine Wirtschaft ist die bedeutendste und am weitesten entwickelte auf dem gesamten afrikanischen Kontinent. Südafrika ist reich an Bodenschätzen wie Gold, Diamanten, Kohle und Platin. Zwar macht die Landwirtschaft nur einen kleinen Anteil der Wirtschaft aus, trotzdem gilt Südafrika als drittgrößter Exporteur für Agrarprodukte. Exportiert werden hautsächlich Getreide, Zuckerrohr, Obst und Gemüse sowie Fleisch und Wein. Die Wirtschaft erlebte in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum. Die Bevölkerung des Landes ist ethnisch bunt gemischt und wird deshalb nicht selten als „Regenbogennation“ bezeichnet. Die knapp 50 Millionen Einwohner Südafrikas stammen aus allen Ländern der Welt. Dementsprechend vielfältig sind auch die Sprachen. Insgesamt gibt es elf offizielle Landessprachen, darunter Zulu, Xhosa, Afrikaans und Englisch. Doch diese Vielfalt hat auch ihre Schattenseiten, die in zahlreichen ethnischen Konflikten zum Ausdruck kommen. Im Jahr 1948 gipfelten diese Konflikte in dem Apartheid-Regime der niederländisch-stämmigen Buren. Es dauerte über 40 Jahre bis der jahrelange Kampf der schwarzen Bevölkerungsmehrheit und ihr Führer Nelson Mandela eine Wende in der Politik einleiteten. Gut Dreiviertel der Bevölkerung bekennen sich zum christlichen Glauben. Die Tier- und Pflanzenwelt ist sehr artenreich. Trotz der florierenden Wirtschaft hat Südafrika mit einer relativ hohen Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Auch die wirtschaftliche Benachteiligung der nicht-weißen Bevölkerung, die hohe Kriminalitätsrate, Korruption und HIV beziehungsweise Aids gehören mit zu den aktuellen Problemen des Landes. (Stand: Dezember 2011)</p>
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		<title>Kumulierung</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 10:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[K]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Begriff Kumulierung stammt aus dem Präferenzrecht im Sinne des Zolls. Eine Kumulierung oder auch „Anhäufung“ kann beim Warenverkehr zwischen zwei Staaten mit einem Präferenzabkommen erfolgen und heißt, dass eine&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/kumulierung/" title="Weitere Informationen zu: Kumulierung">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Begriff Kumulierung stammt aus dem Präferenzrecht im Sinne des Zolls. Eine Kumulierung oder auch „Anhäufung“ kann beim Warenverkehr zwischen zwei Staaten mit einem Präferenzabkommen erfolgen und heißt, dass eine in Land A hergestellte Ware auch dann Land A als Ursprungsland erhält bzw. aus zollrechtlicher Sicht aus Land A stammt, wenn für die Herstellung Vormaterialien aus Land B verwendet wurden. Beispielsweise wird ein Auto, das in Deutschland aus schweizerischen Einzelteilen und Vormaterialien hergestellt wurde, mithilfe einer Kumulierung vom deutschen Zoll trotzdem so behandelt, als wenn es vollständig aus Deutschland stammt. Die Kumulierung ist möglich, weil zwischen Deutschland als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ein Präferenzabkommen geschlossen wurde.</p>
<p>Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einigen Staaten bestehen Präferenzabkommen. Waren  können zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den präferenziellen Staaten mit günstigeren oder teilweise ganz ohne Zollabgaben transportiert und verschickt werden. Damit diese Präferenzen in Form der vergünstigten Zölle gewährt werden können, muss jedoch mit einem Präferenznachweis belegt werden, dass die Ware wirklich aus einem präferenziell behandelten Land kommt. Es muss, um die offizielle Zollbezeichnung zu verwenden, die Ursprungseigenschaft der Ware nachgewiesen werden. </p>
<p>Die Bestimmung des Ursprungslandes ist einfach, wenn die Ware in einem Land hergestellt wurde und nur Vormaterialien aus demselben Land verwendet wurden. Es kommt aber oft vor, dass für Waren, die in Land A (Deutschland) hergestellt wurden, Vormaterialien aus einem anderen Land B (Schweiz) verwendet werden. Außerdem ist es möglich, dass die Vormaterialien in einem anderen Land ver- oder bearbeitet wurden. Wenn die Vormaterialien aus der Schweiz in Deutschland ausreichend bearbeitet oder weiterverarbeitet werden, werden die entstandenen Waren zollrechtlich so behandelt, als wenn sie samt aller verwendeten Vorerzeugnissen aus Deutschland stammen. Die Waren können somit die deutsche Ursprungseigenschaft erhalten und als deutsche Erzeugnisse angesehen werden, auch wenn sie aus Vormaterialien aus der Schweiz hergestellt wurden oder gewisse Bearbeitungen in der Schweiz stattgefunden haben. Das benötigte Ausmaß an Weiterverarbeitung ist je nach Land, Ware und Warenwert der Vormaterialien unterschiedlich. </p>
<p>Wurden die Vormaterialien aus der Schweiz nicht ausreichend in Deutschland bearbeitet, erhält die Waren nicht den Ursprung Deutschland und kann auch nicht als deutsche  Ursprungsware exportiert werden. In diesem Fall kann zwischen Staaten, die ein Präferenzabkommen geschlossen haben, eine Kumulierung erfolgen. Kumulierung bedeutet, dass Vormaterialien aus Land B oder in Land B ausgeführte Bearbeitungen trotzdem so behandelt werden, als wenn sie aus Land A stammen oder in Land A durchgeführt wurden. Beispielsweise sollen in Deutschland Damenblusen hergestellt werden, wobei Vormaterialien wie das Garn aus der Schweiz stammen. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Präferenzabkommen. Damit die Damenblusen als deutsche Ursprungsware behandelt werden können gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Vormaterialien aus der Schweiz werden ausreichend in Deutschland bearbeitet oder es findet eine Kumulierung statt. Durch die Kumulierung werden die Vormaterialien aus der Schweiz so behandelt, als wenn Sie aus Deutschland stammen und somit erhalten die Damenblusen auch den Ursprung Deutschland. Eine Kumulierung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn zwischen den betroffenen Staaten ein Präferenzabkommen besteht und die Staaten dieselben Ursprungsregelungen, das heißt Vorgaben bei der Bestimmung des Ursprungslandes einer Ware, verwenden.</p>
<p>Es gibt unterschiedliche Arten der Kumulierung: die bilaterale und die diagonalen Kumulierung sowie die vollständige und die eingeschränkte Kumulierung. </p>
<p>An einer bilateralen Kumulierung sind nur, wie im Beispiel oben, zwei Länder bzw. Vertragsparteien beteiligt. Im Land A werden aus Vormaterialien aus dem Land B Waren gefertigt, die die Ursprungseigenschaft von Land A erhalten und zumeist dann wieder zurück nach Land B exportiert werden. Bei der diagonalen Kumulierung wird eine Waren aus Vormaterialien hergestellt, die aus mehreren anderen Staaten stammen. So können beispielsweise Waren in Land A aus Vormaterialien aus Land B und C (z. B. Marokko) gefertigt werden. Möglich ist auch ein Export der hergestellten Waren in ein anderes Partnerland, das heißt in Land A werden Waren aus Vormaterialien aus Land B hergestellt und dann als Ursprungsware von Land A nach Land D (z. B. Südafrika) exportiert. Voraussetzung für die diagonale Kumulierung ist, dass alle beteiligten Staaten untereinander Präferenzabkommen geschlossen haben. </p>
<p>Eine vollständige oder große Kumulierung bezieht sich auf die Bearbeitungsschritte oder Vorarbeiten bei der Herstellung einer Ware, die in einem anderen Partnerland (Land B) durchgeführt wurde. Beispielsweise wurde eine Ware (z. B. Damenblusen) in Land A hergestellt, aber zuvor haben Bearbeitungen (z. B. die Erzeugung von Stoff aus Garn) in Land B stattgefunden. Im Rahmen der großen Kumulierung können diese Bearbeitungen so behandelt werden, als hätten sie in Land A stattgefunden. Somit kann auch die erzeugte Waren problemlos Land A als Ursprung erhalten. Die eingeschränkte Kumulierung bezieht sich auf die Vormaterialien. Damit ist gemeint, dass ein eine in Land A aus Vormaterialien aus Land B hergestellte Ware auch dann Land A als Ursprung erhalten kann, wenn die Vormaterialien nicht ausreichend bearbeitet wurden. Es ist jedoch nicht möglich, dass Vormaterialien aus mehreren Ländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft ein Präferenzabkommen haben und an der eingeschränkten Kumulierung teilnehmen, stammen.</p>
<p>Besonders beim internationalen Versand und beim Versand zwischen Staaten mit Präferenzabkommen kann die Ursprungseigenschaft entscheidend dafür sein, ob bei den Zollgebühren Vergünstigungen gewährt werden. Bei Versand in Staaten, die mit der Europäischen Gemeinschaft ein Präferenzabkommen haben, müssen dem Zoll Präferenznachweise vorgelegt werden. Teilweise werden aber auch beim Versand in Länder, denen die Europäischen Gemeinschaft eine einseitige Präferenz gewährt, Präferenznachweise benötigt. Im Zollrecht handelt es sich dabei um „Ausfuhren zum Zwecke der Kumulierung“. Eigentlich wird kein Präferenznachweis benötigt, weil beim Versand in das Partnerland keine Präferenzen gewährt werden. Mit dem Präferenznachweis wird in dem Fall nur die Ursprungseigenschaft und die Möglichkeit eines Kumulierung dokumentiert. </p>
<p>Sollten Sie noch weitere Fragen zur Kumulierung haben, sollten Sie den deutschen Zoll unter den Rufnummern 0351/44834-520 (gewerblicher Versand) und  0351/44834-510 (Privatpersonen) kontaktieren (Stand: August 2011).</p>
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		<title>Verbotsgut</title>
		<link>http://xpaket.de/verbotsgut/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:55:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[V]]></category>
		<category><![CDATA[Paketversand]]></category>
		<category><![CDATA[Verbotsgut]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Verbotsgut werden allgemein Güter verstanden, die vom Paketversand ausgeschlossen, also verboten, sind. Sowohl die Paketdienstleister als auch die Bestimmungsländer legen jeweils für sich fest, welche Güter sie zur Kategorie&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/verbotsgut/" title="Weitere Informationen zu: Verbotsgut">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Verbotsgut werden allgemein Güter verstanden, die vom Paketversand ausgeschlossen, also verboten, sind. Sowohl die Paketdienstleister als auch die Bestimmungsländer legen jeweils für sich fest, welche Güter sie zur Kategorie der Verbotsgüter zählen. Einheitliche Vorgaben zur Bestimmung von Verbotsgütern gibt es nicht. Es kann also sein, dass ein Paketdienstleister ein bestimmtes Gut als Verbotsgut einordnet, ein anderer Anbieter aber nicht. Einzig Sprengstoff ist in der Regel bei allen Paketanbietern ein Verbotsgut. </p>
<p>Aus diesem Grund können wir an dieser Stelle keine allgemein gültigen Aussagen zu Verbotsgütern machen. Im Zweifelsfall müssen Sie bei jedem Anbieter und zu jedem Tarif nachfragen, welche Güter als Verbotsgüter gewertet werden. Diese Information finden Sie normalerweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Sie können aber auch über die Service-Hotline Kontakt mit den Paketdienstleistern aufnehmen. Die Kontaktdaten für DHL, UPS, FedEx, Hermes, DPD,  GLS und viele andere Postanbieter finden Sie in unseren Profilen der Logistikdienstleister.</p>
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		<title>Präferenzabkommen und Präferenznachweis</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:51:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[P]]></category>
		<category><![CDATA[außereuropäischer Versand]]></category>
		<category><![CDATA[Präferenzabkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Präferenznachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Präferenznachweis ist ein Zolldokument, das für eine vorteilhafte Behandlung von Waren im internationalen Versand benötigt wird. Mit Hilfe von Präferenznachweisen fallen geringere Zollgebühren beim Warenverkehr mit Staaten an, die&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/praferenzabkommen-und-praferenznachweis/" title="Weitere Informationen zu: Präferenzabkommen und Präferenznachweis">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Präferenznachweis ist ein Zolldokument, das für eine vorteilhafte Behandlung von Waren im internationalen Versand benötigt wird. Mit Hilfe von Präferenznachweisen  fallen geringere Zollgebühren beim Warenverkehr mit Staaten an, die mit der EG assoziiert sind oder die ein Präferenz-, Freihandels- oder Kooperationsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Da beim Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft keine Zollgebühren bezahlt werden müssen, ist auch beim Versand innerhalb der Gemeinschaft oder Europäischen Union auch ein Präferenznachweis überflüssig.</p>
<p>Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einigen Staaten bzw. Staatengruppen bestehen Präferenzabkommen. Ein Präferenzabkommen bedeutet im Zollrecht, dass beim internationalen Versand Waren im Bestimmungsland bevorzugt bzw. präferenziell behandelt werden. Eine Vorzugsbehandlung bedeutet, dass für den Import dieser Waren entweder gar keine oder nur ermäßigte Zollgebühren, das heißt Einfuhrzölle, zu entrichten sind. Damit eine Ware bevorzugt behandelt wird, muss zunächst mit einem Präferenznachweis nachgewiesen werden, dass die Ware wirklich aus einem präferenziellen Land stammt. Bei Kleinsendungen wie im Postverkehr oder die Beförderung von Waren im Reiseverkehr ist unter bestimmten Bedingungen ein schriftlicher Präferenznachweis nicht notwendig.</p>
<p>Bei den Präferenzabkommen gibt zwei Arten: das einseitige und das zweiseitige Präferenzabkommen. Bei einem einseitigen Abkommen erfolgt die Präferenzgewährung nur seitens der Europäischen Gemeinschaft, so dass beim Import von Waren in die Europäische Gemeinschaft aus einem Land, mit dem ein Präferenzabkommen besteht, weniger oder gar keine Einfuhrzölle bezahlt werden müssen. In diesem Fall muss auch nur beim Import in die EG aus diesem Land ein Präferenznachweis vorgelegt werden. Einzige Ausnahme sind „Ausfuhren zum Zweck der Kumulierung“ (Link zu Kumulierung-Text). Einseitige Präferenzabkommen hat die Europäische Gemeinschaft beispielsweise mit den Entwicklungsländern, die unter des Allgemeine Präferenzsystem fallen, geschlossen. Im Gegensatz dazu erfolgt beim zweiseitigen Präferenzabkommen die Vorteilsgewährung auf Seiten beider Vertragspartner, so dass sowohl bei Importen in die Europäische Gemeinschaft als auch bei Exporten in ein Land mit einem Präferenzabkommen eine Präferenzgewährung möglich ist und hierfür ein Präferenznachweis vorgelegt werden muss. Zweiseitige Präferenzabkommen gibt es zum Beispiel mit den Mitgliedsstaaten der European Free Trade Association (EFTA). (Stand: August 2011)</p>
<p>In dem Präferenzabkommen mit dem jeweiligen Land ist auch festgehalten, welche Waren unter das Abkommen fallen. Präferenzen werden nur dann gewährt, wenn das Präferenzabkommen auch für die betroffene Ware gilt. Grundlage für die vorteilhafte Behandlung ist, dass der präferenzielle Ursprung der Ware, das heißt der Ursprung aus einem am Präferenabkommen teilnehmenden Land, belegt werden kann. Je nach Ware, Warenwert, Land und Abkommen kann der Präferenznachweis durch unterschiedliche Zolldokumente erfolgen. Es gibt zum einen förmliche Präferenznachweise, deren Ausstellung eine Zollstelle oder eine zugelassene Behörden übernimmt und zum andere vereinfachte Präferenznachweise, die der Ausführer eigenständig ausfertigen kann. Vereinfachte Präferenznachweise sind vor allem eine Ursprungserklärung auf der Rechnung sowie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.2. Die vereinfachten Präferenznachweise können jedoch nur bis zu einem bestimmten Warenwert oder von „Ermächtigten Ausführern“, denen zuvor ein vereinfachtes Verfahren von der Zollbehörde gebilligt wurde, ausgeführt werden.<br />
Zu den förmlichen Präferenznachweisen zählen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED, die Warenverkehrsbescheinigung A.TR, das Ursprungszeugnis Form A sowie die Ausfuhrbescheinigung EXP (=Umladebescheinigung EXP1).<br />
Welcher förmliche Präferenznachweis benötigt wird, hängt vom Land und dem Inhalt des Präferenzabkommens ab. Die förmlichen Präferenznachweise werden von der jeweils zuständigen Zollstelle ausgestellt.<br />
Beim Warenversand in die meisten präferenziell behandelten Länder reicht bei einem Warenwert bis zu 6.000 Euro eine Ursprungserklärung aus, die der Versender selbstständig, das heißt ohne Beteiligung eines Zollamtes, auf einem Handelspapier wie einer Handelsrechnung abgeben kann. Liegt der Warenwert aber über 6.000 Euro, ist auf jeden Fall ein förmlicher Präferenznachweis erforderlich. Hier wird in der Regel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder wenn es sich um ein Mitgliedsland der Ursprungskumulierungszone Europa-Mittelmeer handelt, die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED verwendet. Zur Europa-Mittelmeer-Zone gehören neben den meisten Mittelmeerländer auch die Färöer Inseln. </p>
<p>Aber wie bereits erwähnt wurde, hängt die Art des benötigte Präferenznachweises von mehreren Kriterien ab und kann sich beispielsweise von Land zu Land oder Ware zu Ware unterscheiden. Die genauen Präferenzregelungen für einzelne Länder können Sie am besten auf der Homepage des deutschen Zolls nachlesen. Bei allen Fragen zum Präferenznachweis können Sie sich unter 0351/44834-510 (Privatpersonen) und 0351/44834-520 (gewerblicher Versand) an die deutschen Zollbehörden wenden (Stand: August 2011).</p>
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		<title>Südsudan</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 09:11:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Afrika]]></category>
		<category><![CDATA[Südsudan]]></category>

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		<description><![CDATA[Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung: Wenn Sie Päckchen oder Pakete in die Republik Südsudan schicken, müssen Sie im Durchschnitt mit einer Dauer von zehn bis 14 Tagen rechnen, bis Ihre&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/suedsudan/" title="Weitere Informationen zu: Südsudan">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:</strong><br />
Wenn Sie Päckchen oder Pakete in die Republik Südsudan schicken, müssen Sie im Durchschnitt mit einer Dauer von zehn bis 14 Tagen rechnen, bis Ihre Sendung den Empfänger erreicht. Ein Empfang der Sendung nach sieben Tagen kann durch die Wahl des Zusatzes „Premiumversand“ erfolgen. Da bei dem EU-grenzüberschreitenden Versand, die Pakete und Päckchen häufig an den Grenzen an Partnerunternehmen übergeben werden, ist eine Verfolgung der Sendung bis zum Empfänger nicht möglich.</p>
<p><strong>Versandvorbereitungen:</strong><br />
Im internationalen Versand hat die korrekte Adressierung große Bedeutung, da sich die Art und Weise zwischen einigen Ländern unterscheiden kann. Für den Versand von Päckchen und Paketen in den Südsudan schreiben Sie die Empfängerdaten bitte wie folgt auf Ihre Sendung:</p>
<p>- Name des Empfängers<br />
- Gebäude<br />
- Straße<br />
- Postfach<br />
- Postleitzahl<br />
- Bestimmungsort<br />
- Bestimmungsland</p>
<p>Bitte geben Sie das Bestimmungsland immer in Großbuchstaben und zwei Sprachen an. In Deutsch (SÜDSUDAN) und in Englisch (SOUTH SUDAN) oder Französisch (SOUDAN DU SUD). Da alle im Südsudan gesprochenen Sprachen als Nationalsprachen gelten und die Verkehrssprache Sudanarabisch ist, kann als Zweitsprache auch diese gewählt werden.</p>
<p><strong>Zollerklärung Südsudan:</strong><br />
Bei dem EU-grenzüberschreitenden internationalen Versand ist es notwendig Zollinhaltserklärungen der Sendung beizufügen. Die Anzahl der anzufertigenden Exemplare ist von Land zu Land unterschiedlich. Bei dem Versand von Päckchen in den Südsudan wird lediglich eine Ausfertigung benötigt, bei dem Versand von Paketen jedoch drei. Bitte füllen Sie diese Erklärungen auf Englisch oder Sudanarabisch aus, damit es zu keinen Verzögerungen durch die Bearbeitung bei dem zuständigen Zoll kommt. Verwenden Sie als Vorlage für Päckchen das Formular CN22 und für Pakete das Formular CN23.</p>
<p>Nicht versendet werden dürfen Gefahr- und Verbotsgüter. Welche Artikel darunter fallen, können Sie in unserem Lexikon nachlesen. Zudem gibt die südsudanische Zollbehörde an, dass sowohl Pakete mit Zahlungsmitteln und/oder wertvollen Gegenständen unzulässig sind, als auch Pakete mit Inhalten, die leicht schmelzbar, leicht verderblich oder zerbrechlich sind.</p>
<p>Bei weiteren Fragen, die den Versand in den Südsudan betreffen, können Sie das verantwortliche Amt für „Telecommunication and Postal Service“ in Juba wenden. Sie erreichen das Sekretariat unter der Rufnummer +249 912394207 oder +249 957102623. Senden Sie Ihre Fragen auch per Email an juma.lugga@motps.goss.org. Auf deutscher Seite finden Sie Kontakt zur Botschaft in Juba über die Rufnummer +249 956008021. (Stand Oktober 2011)</p>
<p><strong>Informationen über das ausländische Postunternehmen:</strong><br />
Nach der Neugründung des Staates, soll auch das Postwesen des Südsudan umorganisiert werden. Bis auf Weiteres arbeiten die Institutionen mit provisorischen, lokalen Briefmarkendrucken. Die Logistik der Post wird noch von der sudanesischen Staatspost ausgeführt. Geplant ist allerdings die Gründung einer eigenen Postdienstleistungsgesellschaft. Dazu muss der Südsudan aber zunächst den Vereinten Nationen beitreten. Denn die Hilfe des Weltpostvereins steht dem jungen Staat nur als Mitglied der UN zu, weil es sich bei dem Weltpostverein um eine Untergliederung der Vereinten Nationen handelt. Diesen Schritt vollzog der Südsudan im Oktober 2011. Seitdem ist das Land Mitglied im Weltpostverein. (Stand: Oktober 2011)</p>
<p><strong>Länderbeschreibung:</strong><br />
Der Südsudan ist ein afrikanisches Binnenland mit Grenzen zu den <a href="http://xpaket.de/sudan/">Sudan</a>, der <a href="http://xpaket.de/zentralafrikanische-republik/">Zentralafrikanischen Republik</a>, der <a href="http://xpaket.de/republik-kongo/">Demokratischen Republik Kongo</a>, <a href="http://xpaket.de/uganda/">Uganda</a>, <a href="http://xpaket.de/kenia/">Kenia</a> und <a href="http://xpaket.de/aethiopien/">Äthiopien</a>. Am 09. Juli 2011 erlangte bis dahin autonome Region Südsudan ihre Unabhängigkeit vom Sudan und gründete sich als Republik Südsudan. Das Land nimmt eine Fläche von 619.745 km² ein, auf der circa 8,27 Mio. Menschen leben. (Stand Oktober 2011)</p>
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		</item>
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		<title>Kosovo</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 08:09:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Kosovo]]></category>

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		<description><![CDATA[Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung: Ein in den Kosovo versandtes Paket erreicht seinen Empfänger in der Regel nach acht bis zehn Tagen, mit einem schnelleren Expressversand sogar nach nur sechs&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/kosovo/" title="Weitere Informationen zu: Kosovo">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:</strong><br />
Ein in den Kosovo versandtes Paket erreicht seinen Empfänger in der Regel nach acht bis zehn Tagen, mit einem schnelleren Expressversand sogar nach nur sechs bis acht Tagen. Es fallen für den Versand in den Kosovo jedoch einige Zollformalitäten an, denn das Land zählt als Drittstaat.<br />
Sie wollen für Ihr Paket in den Kosovo den günstigsten Tarif finden? Dann sind Sie bei unserem Tarifrechner genau richtig.</p>
<p><strong>Versandvorbereitungen:</strong><br />
Ein Paket oder Päckchen erreicht seinen Empfänger nur dann, wenn zuvor die Adressierung korrekt durchgeführt wurde. Für Pakete in den Kosovo gelten die folgenden Vorgaben:<br />
- Name des Empfängers<br />
- Name des Unternehmens (wenn vorhanden bzw. zutreffend)<br />
- Straße und Hausnummer, Wohnung<br />
- Bezirk<br />
- Postleitzahl und Bestimmungsort<br />
- Bestimmungsland</p>
<p>Auch für die Angabe des Bestimmungslandes gibt es beim internationalen Versand Vorgaben. So soll dieses Land sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch oder Englisch auf dem Paket vermerkt sein. Da jedoch der Ländername Kosovo in allen drei Sprachen gleich ist, reicht KOSOVO (UNMIK) als Bestimmungsland aus. </p>
<p><strong>Zollerklärung Kosovo:</strong><br />
Trotz der Lage auf dem europäischen Kontinent zählt der Kosovo zu den sogenannten Drittstaaten, denn das Land ist weder Mitglied der Europäischen Union noch des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft (EG). Daher muss für den Versand in den Kosovo eine Zollinhaltserklärung auf Französisch ausgefüllt werden. Bei Paketen ist außerdem Englisch zulässig. Um den internationalen Standard zu gewährleisten, nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare für Ihre Zollinhaltserklärung. Bei Paketen steht ihnen das Formular <a href="http://xpaket.de/CN23/">CN23 </a>und bei Päckchen das Formular <a href="http://xpaket.de/CN22/">CN22 </a>zur Verfügung. Beide erhalten Sie in allen Filialen der deutschen Post sowie im Internet.<br />
Da die Zollformalitäten für den gewerblichen Versand in den Kosovo einigen Veränderungen unterliegen, können an dieser Stelle keine allgemein gültigen Aussagen zu den Zolldokumenten gemacht werden, die beim gewerblichen Versand benötigt werden. Sollten Sie einen kommerziellen Versand in den Kosovo anstreben, empfehlen wir Ihnen daher, für aktuelle Informationen entweder den deutschen Zoll anzurufen (Telefon: 0351/44834-520 für Unternehmen und 0351/44834-510 für Privatpersonen) oder den Zoll im Kosovo über das Kontaktformular auf der Website oder die Rufnummer +381 38/540-350 direkt zu kontaktieren. (Stand: August 2011)</p>
<p>Sie haben weitere Fragen zum Land Kosovo? Dann haben Sie mit der deutschen Botschaft im Kosovo und der kosovarischen Botschaft in Deutschland zwei Ansprechpartner zur Hand, die jeweils beide telefonisch und elektronisch erreichbar sind. Für eine Kontaktaufnahme mit der kosovarischen Botschaft sollten Sie die 030/2404-7690 wählen oder eine Mail an embassy.germany@ks-gov.net  schicken. Alternativ können Sie ein Telefongespräch mit der deutschen Botschaft führen (+381 38/2545-009) oder den Mitarbeitern ebenfalls eine Mail schreiben (info@pristina.diplo.de ). (Stand: August 2011)</p>
<p><strong>Informationen über das ausländische Postunternehmen:</strong><br />
Die kosovarische Post „Post of Kosova“ wurde 1959 zusammen mit dem Unternehmen „Telephone and Telegraph of Kosovo“ (PTT) gegründet und hat 1960 ihren Dienst aufgenommen. Die Gründung geht zurück auf einen jugoslawischen Beschluss und musste auch zudem von der serbischen Regierung akzeptiert werden. In den Jahren zuvor war eine flächendeckende Zustellung in den gesamten Kosovo und vor allem in die ländlichen Regionen nicht möglich. Ab 1990 war der Kosovo für einige Zeit nicht mehr unabhängig, so dass die kosovarische PTT zwangsweise in das serbische Postunternehmen PTT integriert wurde. Während des Kosovo-Kriegs wurde die Postinfrastruktur des Landes stark beschädigt, weshalb in den ersten Jahren nach Kriegsende 1999 ein Postverkehr kaum möglich war. Die frühere PTT wurde in das Unternehmen „Post and Telecommunications of Kosova“ umgewandelt, das seit 2004 als einziger Anbieter für Postdienstleistungen im Kosovo zugelassen ist. In den letzten Jahren wurde das Postnetz wieder aufgebaut und somit kann die Zustellung Ihres Pakets in das Land zuverlässig erfolgen.</p>
<p><strong>Länderbeschreibung:</strong><br />
Der Kosovo liegt im Zentrum der Balkanhalbinsel und hat Grenzen zu Albanien, der ehemaligen jugoslawischen <a href="http://xpaket.de/mazedonien/">Republik Mazedonien</a> und zu <a href="http://xpaket.de/montenegro/">Montenegro</a>. Die Landesfläche beträgt 10.877 Quadratkilometer und die Einwohnerzahl etwa zwei Millionen. Der Großteil der Einwohner sind Albaner, dazu kommen Serben sowie weitere Minderheiten. Die Hauptstadt des Kosovos ist das im Süden gelegene Prishtina. Offiziell wird in dem Staat Albanisch und Serbisch gesprochen.<br />
2008 erklärte der Kosovo seine Unabhängigkeit von Serbien, die international von mehr als 75 Staaten und auch der Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wurde.</p>
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		<title>Schengener Abkommen</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 08:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[S]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzkontrollen]]></category>
		<category><![CDATA[Schengener Abkommen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Schengener Abkommen wurde 1985 von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland sowie den Benelux-Staaten getroffen und 1997 im Vertrag von Amsterdam auf die Europäische Union ausgeweitet. Heutzutage umfasst das Abkommen neben&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/schengener-abkommen/" title="Weitere Informationen zu: Schengener Abkommen">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schengener Abkommen wurde 1985 von <a href="http://xpaket.de/frankreich/">Frankreich</a>, der Bundesrepublik <a href="http://xpaket.de/deutschland/">Deutschland</a> sowie den Benelux-Staaten getroffen und 1997 im Vertrag von Amsterdam auf die Europäische Union ausgeweitet. Heutzutage umfasst das Abkommen neben dem Großteil der EU-Staaten auch <a href="http://xpaket.de/norwegen/">Norwegen</a>, <a href="http://xpaket.de/island/">Island</a> und die <a href="http://xpaket.de/schweiz/">Schweiz</a> (Stand: Juli 2011). Kernpunkt des Schengener Abkommens ist die Vereinbarung, die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Grenzkontrollen sind jedoch in Ausnahmefällen wie Nato-Gipfeln oder sportlichen Großereignissen, in denen Mitgliedsstaaten eine Gefährdung ihrer inneren Sicherheit wahrnehmen, erlaubt. </p>
<p>Um für die Schengen-Staaten eine Einheitlichkeit bei Sicherheit und Recht zu gewährleisten, wurden Ausgleichsmaßnahmen für die weggefallenen Binnenkontrollen geschaffen. Diese Maßnahmen umfassen eine Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Schengen-Staaten, einheitliche Vorschriften für Einreise und kurze Aufenthalte von Personen aus Drittstaaten (z. B einheitliche Schengen-Visa), die Abstimmung bei Asylfragen sowie ein Vorgehen gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel. Zentral ist die verstärkte Kontrolle der Außengrenzen nach einheitlichen Maßgaben. Um gemeinsam die innere Sicherheit des Schengen-Raums gewährleisten zu können, verfügen die Mitgliedstaaten über das Schengen-Informations-System (SIS). Das SIS stellt eine Art elektronischen Fahndungsverbund dar, bei dem polizeirelevante Daten zwischen den Schengen-Staaten ausgetauscht werden. </p>
<p>Für EU-Bürger bedeutet das Abkommen eine deutliche Ausweitung ihrer Reisefreiheit. Aber auch Bürger, die nicht aus einem Schengen-Mitgliedsland stammen, profitieren von dem Abkommen. Denn mit ein gültigen Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsstaaten ausgestellt wurde,  können Sie ohne weitere Visa alle anderen Schengen-Länder für Kurzaufenthalte besuchen.<br />
Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen im Personenverkehr bleiben Zollkontrollen und -formalitäten bei Einreise und Wareneinfuhr von einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat, der nicht der Europäischen Zollunion angehört, bestehen. Die European Free Trade Association (EFTA)-Mitgliedsländer <a href="http://xpaket.de/liechtenstein/">Liechtenstein</a>, die Schweiz, Island und Norwegen gehören zwar zum Schengener Abkommen, aber nicht zur Zollunion. Durch die Mitgliedschaft Norwegens, Islands und Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum ist der Warenverkehr zwischen diesen drei Staaten und der Europäischen Union aber frei.</p>
<p><strong>Geschichte</strong><br />
Unterzeichnet wurde das Schengen Abkommen am 14. Juni 1985 von den Benelux-Staaten Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie Frankreich und Deutschland  in dem luxemburgischen Grenzort Schengen. Das Abkommen beinhaltet die Abschaffung der Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den unterzeichnenden Staaten.<br />
Für die Umsetzung des Abkommens wurde am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), offiziell Übereinkunft zur Durchführung des Schengener Abkommens genannt, unterzeichnet. Inhalt des Durchführungsübereinkommens sind Ausgleichsmaßnahmen wie verstärkte und abgestimmte Kontrollen an den Außengrenzen, die der Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums dienen.<br />
Am 01. September 1993 trat das Schengener Durchführungsabkommen zumindest theoretisch in Kraft. Da jedoch die für die Anwendung der einzelnen Bestimmungen benötigten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, wie das Vorhandensein von gemeinsamen Datenbanken und einer Datenschutzbehörde, noch geschaffen werden mussten, erfolgte die praktische Inkraftsetzung erst am 26. März 1995.<br />
Mit dem Vertrag vom Amsterdam am 2. Oktober 1997 wurde die Integration des Übereinkommens in das EU-Recht beschlossen, wobei die Umsetzung dieser Integration Anfang Mai 1999 erfolgte.</p>
<p><strong>Mitgliedsstaaten</strong><br />
Nach Unterzeichnung des Durchführungsabkommens 1990 ist der Schengen-Raum mehrfach erweitert wurden. Insgesamt wenden 25 Staaten das Schengener Abkommen vollständig an (Stand: Juli 2011). Zu den Schengen-Vollanwenderstaaten zählen neben 22 Mitgliedsstaaten der EU auch Island, Norwegen und die Schweiz. Dänemark gilt zwar als Vollanwender der Regelungen des Abkommens, behält sich aber das Recht vor, über die Anwendung und Umsetzungen zukünftiger Entscheidungen im Einzelfall zu entscheiden.<br />
Zusätzlich zu den Vollanwendern gibt es innerhalb Europas einige Staaten, die Teile des Abkommens anwenden bzw. für die Sonderregelungen gelten.<br />
Die EU-Mitglieder Großbritannien und Irland sind dem Schengen-Abkommen nicht beigetreten und wenden die Richtlinien des Abkommens nur zu Teilen an. Eine Ausstellung von Schengen-Visa durch Irland oder Großbritannien erfolgt beispielsweise nicht. Stimmt der EU-Rat zu, können beide Länder den Schengen-Besitzstand entweder vollständig oder zumindest teilweise übernehmen und auch bei seiner Weiterentwicklung mitwirken.<br />
Rumänien, Bulgarien und Zypern sind zwar Mitglieder der Europäischen Union, erfüllen die Voraussetzungen für die vollständige Übernahme des Schengener Abkommens noch nicht. So findet  nur ein Teil des Besitzstandes eine Anwendung, eine Ausstellung von Schengen-Visa ist noch ausgeschlossen.<br />
San Marino und Andorra haben das Durchführungsübereinkommen  nicht explizit unterschrieben. Die beiden Staaten betreiben jedoch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bzw. Italien. Liechtenstein hatte das Abkommen bereits 2008 unterschrieben, jedoch bis jetzt noch nicht inkraftgesetzt (Stand: Juli 2011). Der offizielle Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum und damit der Wegfall der Grenzkontrollen soll im zweiten Halbjahr 2011 erfolgen. Anfang März 2011 hatte der Rat der Europäischen Union das Abkommen ratifiziert und so das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. </p>
<p><em>Quellen: (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Spiegel Online)</em></p>
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		<title>Jan Mayen</title>
		<link>http://xpaket.de/jan-mayen/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 08:44:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Jan Mayen]]></category>

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		<description><![CDATA[Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung: Jan Mayen gehört, wie die Inselgruppe Svalbard, zu den norwegischen Außengebieten. Aber natürlich können Sie auch auf diese Inseln Pakete oder Päckchen verschicken. Sie müssen&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/jan-mayen/" title="Weitere Informationen zu: Jan Mayen">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:</strong><br />
Jan Mayen gehört, wie die Inselgruppe Svalbard, zu den norwegischen Außengebieten. Aber natürlich können Sie auch auf diese Inseln Pakete oder Päckchen verschicken. Sie müssen jedoch eine Zollinhaltserklärung (siehe unten) ausfüllen und mit einer Versandzeit von sieben bis acht Tagen bzw. beim Express-Versand von vier bis fünf Tagen rechnen.</p>
<p><strong>Versandvorbereitungen:</strong><br />
Da Jan Mayen offiziell zu Norwegen gehört, sollten Sie sich bei der Adressierung Ihres Päckchens oder Pakets nach den norwegischen Vorgaben richten:<br />
- Empfänger mit Vor- und Zunamen<br />
- Straße und Hausnummer<br />
- Postleitzahl und Bestimmungsort<br />
- Bestimmungsland</p>
<p>Das Bestimmungsland ist <a href="http://xpaket.de/norwegen/">Norwegen</a>. Wichtig ist, dass Sie nicht nur NORWEGEN auf das Paket schreiben, sondern dazu noch NORWAY oder NORVÈGE. Diese Angabe des Bestimmungslandes in zwei unterschiedlichen Sprachen ist im internationalen Versand die Regel.</p>
<p><strong>Zollerklärung Jan Mayen:</strong><br />
Jan Mayen zählt zu den EU-Ausnahmegebieten. Der Versand in diese Ausnahmegebiete erfordert eine Zollinhaltserklärung (<a href="http://xpaket.de/cn22-%E2%80%93-zollerklarung/">CN22</a> für Päckchen und <a href="http://xpaket.de/cn23-%E2%80%93-zollerklarung/">CN23</a> für Pakete), bei der Sie Inhalt und Wert Ihres Pakets angeben müssen. Für die Zollerklärung müssen Sie nicht unbedingt die Landessprache Norwegisch sprechen, denn auch ein Ausfüllen auf Deutsch, Englisch oder Französisch ist erlaubt.<br />
Wenn Sie mit Ihrer Zollinhaltserklärung fertig sind, müssen Sie nur noch sichergehen, dass sich in Ihrem Paket keine Gefahr-, Verbots- oder Sperrgüter und keine Waffen oder Waffenverschlüsse befinden. In den Bereich Waffen fallen unter anderem Messer mit über zwölf Zentimeter langen Klingen, Stichwaffen, Klappmesser und Schlagringe.</p>
<p>Damit Ihr Paket auch wirklich auf Jan Mayen ankommt, sollten Sie bei Unklarheiten sicherheitshalber beim Zoll abklären. Telefonisch können Sie den deutschen Zoll unter 0351/44834-510 (Privatpersonen) oder 0351/44834-520 (Unternehmen) erreichen. Den norwegischen Zoll können Sie entweder ebenfalls anrufen (Telefon: +47 22/8603-00) oder den Mitarbeitern eine Email (Mailadresse: tad@toll.no) schicken. (Stand: Juli 2011)</p>
<p>Wenn Sie einen weiteren Ansprechpartner wünschen, können Sie sich auch an die diplomatischen Vertretungen wenden. Sowohl Deutschland als auch Norwegen unterhält eine Botschaft in dem jeweils anderen Land. Die Telefonnummer für die deutsche Botschaft in Oslo ist die +47 23/2754-00, die Emailadresse lautet info@oslo.diplo.de. Die norwegische Botschaft können Sie unter 030/5050-50 oder via Mail an emb.berlin@mfa.no kontaktieren. (Stand: Juli 2011).</p>
<p><strong>Informationen über das ausländische Postunternehmen:</strong><br />
Auch wenn Jan Mayen keine eigene Post hat, werden Pakete und Päckchen zuverlässig auf die Insel zugestellt. Für den Postversand auf Jan Mayen ist die norwegische Post zuständig, die bereits seit 1647 besteht.</p>
<p><strong>Länderbeschreibung:</strong><br />
Offiziell gehört die ungefähr 650 Kilometer nordöstlich von Island gelegene Insel Jan Mayen zu Norwegen. Jan Mayen ist kaum besiedelt, denn auf der Insel wohnen nur ungefähr 18 Forscher.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>CKD &#8211; Completely Knocked Down</title>
		<link>http://xpaket.de/ckd-completely-knocked-down/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 10:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[C]]></category>
		<category><![CDATA[Automobil verschicken]]></category>
		<category><![CDATA[CKD]]></category>
		<category><![CDATA[Einfuhrzoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abkürzung CKD steht bei dem Export von Waren für den englischen Ausdruck &#8220;Completely Knocked Down&#8221; und beschreibt den vollkommen zerlegten Zustand einen Produktes in Einzelteile. Wegen zollrechtlichen Bestimmungen und/oder&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/ckd-completely-knocked-down/" title="Weitere Informationen zu: CKD &#8211; Completely Knocked Down">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Abkürzung CKD steht bei dem Export von Waren für den englischen Ausdruck &#8220;Completely Knocked Down&#8221; und beschreibt den vollkommen zerlegten Zustand einen Produktes in Einzelteile.<br />
Wegen zollrechtlichen Bestimmungen und/oder hohen Einfuhrtarifen werden Waren nicht als Endprodukte versendet sondern in Einzelteile zerlegt. Im Bestimmungsland werden diese dann in ihre Endversion zusammengeführt und für den Vertrieb aufbereitet. </p>
<p>Diese Strategie wird häufig angewendet, wenn ein neuer Absatzmarkt erschlossen werden will und die Fertigung verlagert werden soll. Es wird begonnen vor Ort zunächst die Endmontage auf zu bauen und sukzessive andere Produktionsphasen nachrücken zu lassen. Ein zweiter wichtiger Aspekt für diese Strategie ist die vereinfachte Möglichkeit zum Eintritt in den Markt. In einigen Ländern müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, wie ein bestimmter prozentualer Eigenproduktionsanteil am Endprodukt im Land selbst (Beispiel China). </p>
<p>Nach der Etablierung der Endfertigung im Vertriebsland kann die CKD-Strategie auf eine PKD- (Partly Knocked Down) oder eine SKD/MKD-Strategie herunter gefahren werden (Semi/Medium Knocked Down).</p>
<p>CKD am Beispiel Automobil: </p>
<p>Die Completely Knocked Down-Strategie ist prinzipiell für alle größeren Konsum- (Haushaltsgeräte) und Industriegüter (zum Beispiel Baukräne) anwendbar, wird jedoch hauptsächlich in der Automobilfertigung genutzt. </p>
<p>Die Zerlegung des Produktes in Einzelteile wird in die drei Zerlegungsgraden SKD/MKD; PKD und CKD differenziert. </p>
<p>CKD beschreibt die höchste Zerlegung des Fahrzeuges, das bedeutet, dass aus dem normalen Fertigungsablauf, die Karosserie und die entsprechenden Einzelteile entnommen werden und einzeln verpackt in das Zielland versendet werden. Dort angekommen, werden die Teile zusammengesetzt und je nach Auflagen des Landes um einen Eigenanteil ergänzt (Local Content).<br />
Als SKD/MKD wird die Zerlegung in wenige Grundkomponenten, also einem geringeren Grad der Zerlegung bezeichnet. Das Fahrzeug ist getrennt in Karosserie (komplett), Motor/ Getriebe/ Vorderachse, Hinterachse und andere Einzelteile wie Auspuff, Räder und Rest.<br />
Die PKD-Variante besteht aus 1.300 bis 1.700 verschiedenen Teilen und stellt somit einen weiter ausdifferenzierten Zerlegungsgrad dar. Die Karosserie zum Beispiel ist in diesem Fall nicht komplett sondern noch unausgestattet, jedoch schon lackiert.</p>
<p>Die einzelnen Komponenten werden in einem Zentrallager verpackt, von dort &#8220;just in time&#8221; vom Logistikdienstleister abgeholt und in das Bestimmungsland <a href="http://xpaket.de/einfuhr/">eingeführt</a>. Im Bestimmungsland wird die Lieferung einer Qualitätsstichprobe unterzogen, in das Endmontagewerk gebracht und zusammengesetzt.</p>
<p>Der wesentliche Vorteil der CKD-Fertigung ist das Umgehen der hohen Einfuhrzölle für Endprodukte (CBUs &#8220;Completely Built Units&#8221;). Außereuropäische Länder erheben teilweise <a href="http://xpaket.de/zoll/">Zölle</a>, die 30-300 % des Warenwertes, um die Industrie und somit die Arbeitsplätze im eigenen Land zu schützen. Bei der Zerlegung der Ware nach CDK-Prinzip werden lediglich Zölle von 25 % des Warenwertes erhoben.</p>
<p>Als großer Nachteil bei der Wahl der CDK-Strategie ist die Problematik des Versands zu sehen. Die Teile müssen einzeln oder in Gruppen verpackt werden und verschickt werden. Fehlerhafte, beschädigte oder verlorene Ware kann den Fertigungsprozess im Bestimmungsland verzögern. Zudem muss beachtet werden, dass das Verpackungsmaterial mit in die Produktionskalkulation ein zu rechnen ist. </p>
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