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	<title>XPaketLexikon und Begriffserklärung | Logistik und Versand | XPaket</title>
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		<title>Kumulierung</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 10:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[K]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Begriff Kumulierung stammt aus dem Präferenzrecht im Sinne des Zolls. Eine Kumulierung oder auch „Anhäufung“ kann beim Warenverkehr zwischen zwei Staaten mit einem Präferenzabkommen erfolgen und heißt, dass eine&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/kumulierung/" title="Weitere Informationen zu: Kumulierung">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Begriff Kumulierung stammt aus dem Präferenzrecht im Sinne des Zolls. Eine Kumulierung oder auch „Anhäufung“ kann beim Warenverkehr zwischen zwei Staaten mit einem Präferenzabkommen erfolgen und heißt, dass eine in Land A hergestellte Ware auch dann Land A als Ursprungsland erhält bzw. aus zollrechtlicher Sicht aus Land A stammt, wenn für die Herstellung Vormaterialien aus Land B verwendet wurden. Beispielsweise wird ein Auto, das in Deutschland aus schweizerischen Einzelteilen und Vormaterialien hergestellt wurde, mithilfe einer Kumulierung vom deutschen Zoll trotzdem so behandelt, als wenn es vollständig aus Deutschland stammt. Die Kumulierung ist möglich, weil zwischen Deutschland als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ein Präferenzabkommen geschlossen wurde.</p>
<p>Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einigen Staaten bestehen Präferenzabkommen. Waren  können zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den präferenziellen Staaten mit günstigeren oder teilweise ganz ohne Zollabgaben transportiert und verschickt werden. Damit diese Präferenzen in Form der vergünstigten Zölle gewährt werden können, muss jedoch mit einem Präferenznachweis belegt werden, dass die Ware wirklich aus einem präferenziell behandelten Land kommt. Es muss, um die offizielle Zollbezeichnung zu verwenden, die Ursprungseigenschaft der Ware nachgewiesen werden. </p>
<p>Die Bestimmung des Ursprungslandes ist einfach, wenn die Ware in einem Land hergestellt wurde und nur Vormaterialien aus demselben Land verwendet wurden. Es kommt aber oft vor, dass für Waren, die in Land A (Deutschland) hergestellt wurden, Vormaterialien aus einem anderen Land B (Schweiz) verwendet werden. Außerdem ist es möglich, dass die Vormaterialien in einem anderen Land ver- oder bearbeitet wurden. Wenn die Vormaterialien aus der Schweiz in Deutschland ausreichend bearbeitet oder weiterverarbeitet werden, werden die entstandenen Waren zollrechtlich so behandelt, als wenn sie samt aller verwendeten Vorerzeugnissen aus Deutschland stammen. Die Waren können somit die deutsche Ursprungseigenschaft erhalten und als deutsche Erzeugnisse angesehen werden, auch wenn sie aus Vormaterialien aus der Schweiz hergestellt wurden oder gewisse Bearbeitungen in der Schweiz stattgefunden haben. Das benötigte Ausmaß an Weiterverarbeitung ist je nach Land, Ware und Warenwert der Vormaterialien unterschiedlich. </p>
<p>Wurden die Vormaterialien aus der Schweiz nicht ausreichend in Deutschland bearbeitet, erhält die Waren nicht den Ursprung Deutschland und kann auch nicht als deutsche  Ursprungsware exportiert werden. In diesem Fall kann zwischen Staaten, die ein Präferenzabkommen geschlossen haben, eine Kumulierung erfolgen. Kumulierung bedeutet, dass Vormaterialien aus Land B oder in Land B ausgeführte Bearbeitungen trotzdem so behandelt werden, als wenn sie aus Land A stammen oder in Land A durchgeführt wurden. Beispielsweise sollen in Deutschland Damenblusen hergestellt werden, wobei Vormaterialien wie das Garn aus der Schweiz stammen. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Präferenzabkommen. Damit die Damenblusen als deutsche Ursprungsware behandelt werden können gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Vormaterialien aus der Schweiz werden ausreichend in Deutschland bearbeitet oder es findet eine Kumulierung statt. Durch die Kumulierung werden die Vormaterialien aus der Schweiz so behandelt, als wenn Sie aus Deutschland stammen und somit erhalten die Damenblusen auch den Ursprung Deutschland. Eine Kumulierung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn zwischen den betroffenen Staaten ein Präferenzabkommen besteht und die Staaten dieselben Ursprungsregelungen, das heißt Vorgaben bei der Bestimmung des Ursprungslandes einer Ware, verwenden.</p>
<p>Es gibt unterschiedliche Arten der Kumulierung: die bilaterale und die diagonalen Kumulierung sowie die vollständige und die eingeschränkte Kumulierung. </p>
<p>An einer bilateralen Kumulierung sind nur, wie im Beispiel oben, zwei Länder bzw. Vertragsparteien beteiligt. Im Land A werden aus Vormaterialien aus dem Land B Waren gefertigt, die die Ursprungseigenschaft von Land A erhalten und zumeist dann wieder zurück nach Land B exportiert werden. Bei der diagonalen Kumulierung wird eine Waren aus Vormaterialien hergestellt, die aus mehreren anderen Staaten stammen. So können beispielsweise Waren in Land A aus Vormaterialien aus Land B und C (z. B. Marokko) gefertigt werden. Möglich ist auch ein Export der hergestellten Waren in ein anderes Partnerland, das heißt in Land A werden Waren aus Vormaterialien aus Land B hergestellt und dann als Ursprungsware von Land A nach Land D (z. B. Südafrika) exportiert. Voraussetzung für die diagonale Kumulierung ist, dass alle beteiligten Staaten untereinander Präferenzabkommen geschlossen haben. </p>
<p>Eine vollständige oder große Kumulierung bezieht sich auf die Bearbeitungsschritte oder Vorarbeiten bei der Herstellung einer Ware, die in einem anderen Partnerland (Land B) durchgeführt wurde. Beispielsweise wurde eine Ware (z. B. Damenblusen) in Land A hergestellt, aber zuvor haben Bearbeitungen (z. B. die Erzeugung von Stoff aus Garn) in Land B stattgefunden. Im Rahmen der großen Kumulierung können diese Bearbeitungen so behandelt werden, als hätten sie in Land A stattgefunden. Somit kann auch die erzeugte Waren problemlos Land A als Ursprung erhalten. Die eingeschränkte Kumulierung bezieht sich auf die Vormaterialien. Damit ist gemeint, dass ein eine in Land A aus Vormaterialien aus Land B hergestellte Ware auch dann Land A als Ursprung erhalten kann, wenn die Vormaterialien nicht ausreichend bearbeitet wurden. Es ist jedoch nicht möglich, dass Vormaterialien aus mehreren Ländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft ein Präferenzabkommen haben und an der eingeschränkten Kumulierung teilnehmen, stammen.</p>
<p>Besonders beim internationalen Versand und beim Versand zwischen Staaten mit Präferenzabkommen kann die Ursprungseigenschaft entscheidend dafür sein, ob bei den Zollgebühren Vergünstigungen gewährt werden. Bei Versand in Staaten, die mit der Europäischen Gemeinschaft ein Präferenzabkommen haben, müssen dem Zoll Präferenznachweise vorgelegt werden. Teilweise werden aber auch beim Versand in Länder, denen die Europäischen Gemeinschaft eine einseitige Präferenz gewährt, Präferenznachweise benötigt. Im Zollrecht handelt es sich dabei um „Ausfuhren zum Zwecke der Kumulierung“. Eigentlich wird kein Präferenznachweis benötigt, weil beim Versand in das Partnerland keine Präferenzen gewährt werden. Mit dem Präferenznachweis wird in dem Fall nur die Ursprungseigenschaft und die Möglichkeit eines Kumulierung dokumentiert. </p>
<p>Sollten Sie noch weitere Fragen zur Kumulierung haben, sollten Sie den deutschen Zoll unter den Rufnummern 0351/44834-520 (gewerblicher Versand) und  0351/44834-510 (Privatpersonen) kontaktieren (Stand: August 2011).</p>
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		<title>Verbotsgut</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:55:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[V]]></category>
		<category><![CDATA[Paketversand]]></category>
		<category><![CDATA[Verbotsgut]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Verbotsgut werden allgemein Güter verstanden, die vom Paketversand ausgeschlossen, also verboten, sind. Sowohl die Paketdienstleister als auch die Bestimmungsländer legen jeweils für sich fest, welche Güter sie zur Kategorie&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/verbotsgut/" title="Weitere Informationen zu: Verbotsgut">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Verbotsgut werden allgemein Güter verstanden, die vom Paketversand ausgeschlossen, also verboten, sind. Sowohl die Paketdienstleister als auch die Bestimmungsländer legen jeweils für sich fest, welche Güter sie zur Kategorie der Verbotsgüter zählen. Einheitliche Vorgaben zur Bestimmung von Verbotsgütern gibt es nicht. Es kann also sein, dass ein Paketdienstleister ein bestimmtes Gut als Verbotsgut einordnet, ein anderer Anbieter aber nicht. Einzig Sprengstoff ist in der Regel bei allen Paketanbietern ein Verbotsgut. </p>
<p>Aus diesem Grund können wir an dieser Stelle keine allgemein gültigen Aussagen zu Verbotsgütern machen. Im Zweifelsfall müssen Sie bei jedem Anbieter und zu jedem Tarif nachfragen, welche Güter als Verbotsgüter gewertet werden. Diese Information finden Sie normalerweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Sie können aber auch über die Service-Hotline Kontakt mit den Paketdienstleistern aufnehmen. Die Kontaktdaten für DHL, UPS, FedEx, Hermes, DPD,  GLS und viele andere Postanbieter finden Sie in unseren Profilen der Logistikdienstleister.</p>
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		<title>Präferenzabkommen und Präferenznachweis</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:51:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[P]]></category>
		<category><![CDATA[außereuropäischer Versand]]></category>
		<category><![CDATA[Präferenzabkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Präferenznachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Präferenznachweis ist ein Zolldokument, das für eine vorteilhafte Behandlung von Waren im internationalen Versand benötigt wird. Mit Hilfe von Präferenznachweisen fallen geringere Zollgebühren beim Warenverkehr mit Staaten an, die&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/praferenzabkommen-und-praferenznachweis/" title="Weitere Informationen zu: Präferenzabkommen und Präferenznachweis">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Präferenznachweis ist ein Zolldokument, das für eine vorteilhafte Behandlung von Waren im internationalen Versand benötigt wird. Mit Hilfe von Präferenznachweisen  fallen geringere Zollgebühren beim Warenverkehr mit Staaten an, die mit der EG assoziiert sind oder die ein Präferenz-, Freihandels- oder Kooperationsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Da beim Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft keine Zollgebühren bezahlt werden müssen, ist auch beim Versand innerhalb der Gemeinschaft oder Europäischen Union auch ein Präferenznachweis überflüssig.</p>
<p>Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einigen Staaten bzw. Staatengruppen bestehen Präferenzabkommen. Ein Präferenzabkommen bedeutet im Zollrecht, dass beim internationalen Versand Waren im Bestimmungsland bevorzugt bzw. präferenziell behandelt werden. Eine Vorzugsbehandlung bedeutet, dass für den Import dieser Waren entweder gar keine oder nur ermäßigte Zollgebühren, das heißt Einfuhrzölle, zu entrichten sind. Damit eine Ware bevorzugt behandelt wird, muss zunächst mit einem Präferenznachweis nachgewiesen werden, dass die Ware wirklich aus einem präferenziellen Land stammt. Bei Kleinsendungen wie im Postverkehr oder die Beförderung von Waren im Reiseverkehr ist unter bestimmten Bedingungen ein schriftlicher Präferenznachweis nicht notwendig.</p>
<p>Bei den Präferenzabkommen gibt zwei Arten: das einseitige und das zweiseitige Präferenzabkommen. Bei einem einseitigen Abkommen erfolgt die Präferenzgewährung nur seitens der Europäischen Gemeinschaft, so dass beim Import von Waren in die Europäische Gemeinschaft aus einem Land, mit dem ein Präferenzabkommen besteht, weniger oder gar keine Einfuhrzölle bezahlt werden müssen. In diesem Fall muss auch nur beim Import in die EG aus diesem Land ein Präferenznachweis vorgelegt werden. Einzige Ausnahme sind „Ausfuhren zum Zweck der Kumulierung“ (Link zu Kumulierung-Text). Einseitige Präferenzabkommen hat die Europäische Gemeinschaft beispielsweise mit den Entwicklungsländern, die unter des Allgemeine Präferenzsystem fallen, geschlossen. Im Gegensatz dazu erfolgt beim zweiseitigen Präferenzabkommen die Vorteilsgewährung auf Seiten beider Vertragspartner, so dass sowohl bei Importen in die Europäische Gemeinschaft als auch bei Exporten in ein Land mit einem Präferenzabkommen eine Präferenzgewährung möglich ist und hierfür ein Präferenznachweis vorgelegt werden muss. Zweiseitige Präferenzabkommen gibt es zum Beispiel mit den Mitgliedsstaaten der European Free Trade Association (EFTA). (Stand: August 2011)</p>
<p>In dem Präferenzabkommen mit dem jeweiligen Land ist auch festgehalten, welche Waren unter das Abkommen fallen. Präferenzen werden nur dann gewährt, wenn das Präferenzabkommen auch für die betroffene Ware gilt. Grundlage für die vorteilhafte Behandlung ist, dass der präferenzielle Ursprung der Ware, das heißt der Ursprung aus einem am Präferenabkommen teilnehmenden Land, belegt werden kann. Je nach Ware, Warenwert, Land und Abkommen kann der Präferenznachweis durch unterschiedliche Zolldokumente erfolgen. Es gibt zum einen förmliche Präferenznachweise, deren Ausstellung eine Zollstelle oder eine zugelassene Behörden übernimmt und zum andere vereinfachte Präferenznachweise, die der Ausführer eigenständig ausfertigen kann. Vereinfachte Präferenznachweise sind vor allem eine Ursprungserklärung auf der Rechnung sowie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.2. Die vereinfachten Präferenznachweise können jedoch nur bis zu einem bestimmten Warenwert oder von „Ermächtigten Ausführern“, denen zuvor ein vereinfachtes Verfahren von der Zollbehörde gebilligt wurde, ausgeführt werden.<br />
Zu den förmlichen Präferenznachweisen zählen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED, die Warenverkehrsbescheinigung A.TR, das Ursprungszeugnis Form A sowie die Ausfuhrbescheinigung EXP (=Umladebescheinigung EXP1).<br />
Welcher förmliche Präferenznachweis benötigt wird, hängt vom Land und dem Inhalt des Präferenzabkommens ab. Die förmlichen Präferenznachweise werden von der jeweils zuständigen Zollstelle ausgestellt.<br />
Beim Warenversand in die meisten präferenziell behandelten Länder reicht bei einem Warenwert bis zu 6.000 Euro eine Ursprungserklärung aus, die der Versender selbstständig, das heißt ohne Beteiligung eines Zollamtes, auf einem Handelspapier wie einer Handelsrechnung abgeben kann. Liegt der Warenwert aber über 6.000 Euro, ist auf jeden Fall ein förmlicher Präferenznachweis erforderlich. Hier wird in der Regel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder wenn es sich um ein Mitgliedsland der Ursprungskumulierungszone Europa-Mittelmeer handelt, die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED verwendet. Zur Europa-Mittelmeer-Zone gehören neben den meisten Mittelmeerländer auch die Färöer Inseln. </p>
<p>Aber wie bereits erwähnt wurde, hängt die Art des benötigte Präferenznachweises von mehreren Kriterien ab und kann sich beispielsweise von Land zu Land oder Ware zu Ware unterscheiden. Die genauen Präferenzregelungen für einzelne Länder können Sie am besten auf der Homepage des deutschen Zolls nachlesen. Bei allen Fragen zum Präferenznachweis können Sie sich unter 0351/44834-510 (Privatpersonen) und 0351/44834-520 (gewerblicher Versand) an die deutschen Zollbehörden wenden (Stand: August 2011).</p>
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		<title>Schengener Abkommen</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 08:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[S]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzkontrollen]]></category>
		<category><![CDATA[Schengener Abkommen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Schengener Abkommen wurde 1985 von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland sowie den Benelux-Staaten getroffen und 1997 im Vertrag von Amsterdam auf die Europäische Union ausgeweitet. Heutzutage umfasst das Abkommen neben&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/schengener-abkommen/" title="Weitere Informationen zu: Schengener Abkommen">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schengener Abkommen wurde 1985 von <a href="http://xpaket.de/frankreich/">Frankreich</a>, der Bundesrepublik <a href="http://xpaket.de/deutschland/">Deutschland</a> sowie den Benelux-Staaten getroffen und 1997 im Vertrag von Amsterdam auf die Europäische Union ausgeweitet. Heutzutage umfasst das Abkommen neben dem Großteil der EU-Staaten auch <a href="http://xpaket.de/norwegen/">Norwegen</a>, <a href="http://xpaket.de/island/">Island</a> und die <a href="http://xpaket.de/schweiz/">Schweiz</a> (Stand: Juli 2011). Kernpunkt des Schengener Abkommens ist die Vereinbarung, die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Grenzkontrollen sind jedoch in Ausnahmefällen wie Nato-Gipfeln oder sportlichen Großereignissen, in denen Mitgliedsstaaten eine Gefährdung ihrer inneren Sicherheit wahrnehmen, erlaubt. </p>
<p>Um für die Schengen-Staaten eine Einheitlichkeit bei Sicherheit und Recht zu gewährleisten, wurden Ausgleichsmaßnahmen für die weggefallenen Binnenkontrollen geschaffen. Diese Maßnahmen umfassen eine Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Schengen-Staaten, einheitliche Vorschriften für Einreise und kurze Aufenthalte von Personen aus Drittstaaten (z. B einheitliche Schengen-Visa), die Abstimmung bei Asylfragen sowie ein Vorgehen gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel. Zentral ist die verstärkte Kontrolle der Außengrenzen nach einheitlichen Maßgaben. Um gemeinsam die innere Sicherheit des Schengen-Raums gewährleisten zu können, verfügen die Mitgliedstaaten über das Schengen-Informations-System (SIS). Das SIS stellt eine Art elektronischen Fahndungsverbund dar, bei dem polizeirelevante Daten zwischen den Schengen-Staaten ausgetauscht werden. </p>
<p>Für EU-Bürger bedeutet das Abkommen eine deutliche Ausweitung ihrer Reisefreiheit. Aber auch Bürger, die nicht aus einem Schengen-Mitgliedsland stammen, profitieren von dem Abkommen. Denn mit ein gültigen Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsstaaten ausgestellt wurde,  können Sie ohne weitere Visa alle anderen Schengen-Länder für Kurzaufenthalte besuchen.<br />
Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen im Personenverkehr bleiben Zollkontrollen und -formalitäten bei Einreise und Wareneinfuhr von einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat, der nicht der Europäischen Zollunion angehört, bestehen. Die European Free Trade Association (EFTA)-Mitgliedsländer <a href="http://xpaket.de/liechtenstein/">Liechtenstein</a>, die Schweiz, Island und Norwegen gehören zwar zum Schengener Abkommen, aber nicht zur Zollunion. Durch die Mitgliedschaft Norwegens, Islands und Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum ist der Warenverkehr zwischen diesen drei Staaten und der Europäischen Union aber frei.</p>
<p><strong>Geschichte</strong><br />
Unterzeichnet wurde das Schengen Abkommen am 14. Juni 1985 von den Benelux-Staaten Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie Frankreich und Deutschland  in dem luxemburgischen Grenzort Schengen. Das Abkommen beinhaltet die Abschaffung der Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den unterzeichnenden Staaten.<br />
Für die Umsetzung des Abkommens wurde am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), offiziell Übereinkunft zur Durchführung des Schengener Abkommens genannt, unterzeichnet. Inhalt des Durchführungsübereinkommens sind Ausgleichsmaßnahmen wie verstärkte und abgestimmte Kontrollen an den Außengrenzen, die der Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums dienen.<br />
Am 01. September 1993 trat das Schengener Durchführungsabkommen zumindest theoretisch in Kraft. Da jedoch die für die Anwendung der einzelnen Bestimmungen benötigten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, wie das Vorhandensein von gemeinsamen Datenbanken und einer Datenschutzbehörde, noch geschaffen werden mussten, erfolgte die praktische Inkraftsetzung erst am 26. März 1995.<br />
Mit dem Vertrag vom Amsterdam am 2. Oktober 1997 wurde die Integration des Übereinkommens in das EU-Recht beschlossen, wobei die Umsetzung dieser Integration Anfang Mai 1999 erfolgte.</p>
<p><strong>Mitgliedsstaaten</strong><br />
Nach Unterzeichnung des Durchführungsabkommens 1990 ist der Schengen-Raum mehrfach erweitert wurden. Insgesamt wenden 25 Staaten das Schengener Abkommen vollständig an (Stand: Juli 2011). Zu den Schengen-Vollanwenderstaaten zählen neben 22 Mitgliedsstaaten der EU auch Island, Norwegen und die Schweiz. Dänemark gilt zwar als Vollanwender der Regelungen des Abkommens, behält sich aber das Recht vor, über die Anwendung und Umsetzungen zukünftiger Entscheidungen im Einzelfall zu entscheiden.<br />
Zusätzlich zu den Vollanwendern gibt es innerhalb Europas einige Staaten, die Teile des Abkommens anwenden bzw. für die Sonderregelungen gelten.<br />
Die EU-Mitglieder Großbritannien und Irland sind dem Schengen-Abkommen nicht beigetreten und wenden die Richtlinien des Abkommens nur zu Teilen an. Eine Ausstellung von Schengen-Visa durch Irland oder Großbritannien erfolgt beispielsweise nicht. Stimmt der EU-Rat zu, können beide Länder den Schengen-Besitzstand entweder vollständig oder zumindest teilweise übernehmen und auch bei seiner Weiterentwicklung mitwirken.<br />
Rumänien, Bulgarien und Zypern sind zwar Mitglieder der Europäischen Union, erfüllen die Voraussetzungen für die vollständige Übernahme des Schengener Abkommens noch nicht. So findet  nur ein Teil des Besitzstandes eine Anwendung, eine Ausstellung von Schengen-Visa ist noch ausgeschlossen.<br />
San Marino und Andorra haben das Durchführungsübereinkommen  nicht explizit unterschrieben. Die beiden Staaten betreiben jedoch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bzw. Italien. Liechtenstein hatte das Abkommen bereits 2008 unterschrieben, jedoch bis jetzt noch nicht inkraftgesetzt (Stand: Juli 2011). Der offizielle Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum und damit der Wegfall der Grenzkontrollen soll im zweiten Halbjahr 2011 erfolgen. Anfang März 2011 hatte der Rat der Europäischen Union das Abkommen ratifiziert und so das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. </p>
<p><em>Quellen: (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Spiegel Online)</em></p>
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		<title>CKD &#8211; Completely Knocked Down</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 10:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[C]]></category>
		<category><![CDATA[Automobil verschicken]]></category>
		<category><![CDATA[CKD]]></category>
		<category><![CDATA[Einfuhrzoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abkürzung CKD steht bei dem Export von Waren für den englischen Ausdruck &#8220;Completely Knocked Down&#8221; und beschreibt den vollkommen zerlegten Zustand einen Produktes in Einzelteile. Wegen zollrechtlichen Bestimmungen und/oder&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/ckd-completely-knocked-down/" title="Weitere Informationen zu: CKD &#8211; Completely Knocked Down">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Abkürzung CKD steht bei dem Export von Waren für den englischen Ausdruck &#8220;Completely Knocked Down&#8221; und beschreibt den vollkommen zerlegten Zustand einen Produktes in Einzelteile.<br />
Wegen zollrechtlichen Bestimmungen und/oder hohen Einfuhrtarifen werden Waren nicht als Endprodukte versendet sondern in Einzelteile zerlegt. Im Bestimmungsland werden diese dann in ihre Endversion zusammengeführt und für den Vertrieb aufbereitet. </p>
<p>Diese Strategie wird häufig angewendet, wenn ein neuer Absatzmarkt erschlossen werden will und die Fertigung verlagert werden soll. Es wird begonnen vor Ort zunächst die Endmontage auf zu bauen und sukzessive andere Produktionsphasen nachrücken zu lassen. Ein zweiter wichtiger Aspekt für diese Strategie ist die vereinfachte Möglichkeit zum Eintritt in den Markt. In einigen Ländern müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, wie ein bestimmter prozentualer Eigenproduktionsanteil am Endprodukt im Land selbst (Beispiel China). </p>
<p>Nach der Etablierung der Endfertigung im Vertriebsland kann die CKD-Strategie auf eine PKD- (Partly Knocked Down) oder eine SKD/MKD-Strategie herunter gefahren werden (Semi/Medium Knocked Down).</p>
<p>CKD am Beispiel Automobil: </p>
<p>Die Completely Knocked Down-Strategie ist prinzipiell für alle größeren Konsum- (Haushaltsgeräte) und Industriegüter (zum Beispiel Baukräne) anwendbar, wird jedoch hauptsächlich in der Automobilfertigung genutzt. </p>
<p>Die Zerlegung des Produktes in Einzelteile wird in die drei Zerlegungsgraden SKD/MKD; PKD und CKD differenziert. </p>
<p>CKD beschreibt die höchste Zerlegung des Fahrzeuges, das bedeutet, dass aus dem normalen Fertigungsablauf, die Karosserie und die entsprechenden Einzelteile entnommen werden und einzeln verpackt in das Zielland versendet werden. Dort angekommen, werden die Teile zusammengesetzt und je nach Auflagen des Landes um einen Eigenanteil ergänzt (Local Content).<br />
Als SKD/MKD wird die Zerlegung in wenige Grundkomponenten, also einem geringeren Grad der Zerlegung bezeichnet. Das Fahrzeug ist getrennt in Karosserie (komplett), Motor/ Getriebe/ Vorderachse, Hinterachse und andere Einzelteile wie Auspuff, Räder und Rest.<br />
Die PKD-Variante besteht aus 1.300 bis 1.700 verschiedenen Teilen und stellt somit einen weiter ausdifferenzierten Zerlegungsgrad dar. Die Karosserie zum Beispiel ist in diesem Fall nicht komplett sondern noch unausgestattet, jedoch schon lackiert.</p>
<p>Die einzelnen Komponenten werden in einem Zentrallager verpackt, von dort &#8220;just in time&#8221; vom Logistikdienstleister abgeholt und in das Bestimmungsland <a href="http://xpaket.de/einfuhr/">eingeführt</a>. Im Bestimmungsland wird die Lieferung einer Qualitätsstichprobe unterzogen, in das Endmontagewerk gebracht und zusammengesetzt.</p>
<p>Der wesentliche Vorteil der CKD-Fertigung ist das Umgehen der hohen Einfuhrzölle für Endprodukte (CBUs &#8220;Completely Built Units&#8221;). Außereuropäische Länder erheben teilweise <a href="http://xpaket.de/zoll/">Zölle</a>, die 30-300 % des Warenwertes, um die Industrie und somit die Arbeitsplätze im eigenen Land zu schützen. Bei der Zerlegung der Ware nach CDK-Prinzip werden lediglich Zölle von 25 % des Warenwertes erhoben.</p>
<p>Als großer Nachteil bei der Wahl der CDK-Strategie ist die Problematik des Versands zu sehen. Die Teile müssen einzeln oder in Gruppen verpackt werden und verschickt werden. Fehlerhafte, beschädigte oder verlorene Ware kann den Fertigungsprozess im Bestimmungsland verzögern. Zudem muss beachtet werden, dass das Verpackungsmaterial mit in die Produktionskalkulation ein zu rechnen ist. </p>
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		<title>CN23 – Zollerklärung</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 09:04:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[C]]></category>
		<category><![CDATA[außereuopäischer Versand]]></category>
		<category><![CDATA[CN23]]></category>
		<category><![CDATA[Zollerklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Um bei der Versendung in das außereuropäische Ausland reibungslos und somit zeitsparend ablaufen zu lassen, besteht die Notwendigkeit, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung mitzuführen. Wenn es sich um den&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/cn23-%e2%80%93-zollerklarung/" title="Weitere Informationen zu: CN23 – Zollerklärung">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um bei der Versendung in das außereuropäische Ausland reibungslos und somit zeitsparend ablaufen zu lassen, besteht die Notwendigkeit, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung mitzuführen.</p>
<p>Wenn es sich um den Versand eines Pakets handelt, dessen Gewicht höher als 2 kg ist und den Wert des Inhaltes von 300 Sonderziehungsrechte (entsprechen 319,02 €; Stand 01.01.2009) überschreitet, ist das Formular CN23 auszufüllen. Sind Gewicht und Wert des Paketes unterhalb dieser Grenzen, muss auf das Formular <a href="http://xpaket.de/cn22-%E2%80%93-zollerklarung/">CN22</a> zurück gegriffen werden. Die Formularvorlagen sind erhältlich in den Filialen des Wahlversenders, sie können jedoch auch im Downloadbereich auf Xpaket ausgefüllt und ausgedruckt werden.</p>
<p>Die Zollerklärung wird in einer vom Zielland akzeptierten Sprache vollständig und leserlich  ausgefüllt werden.</p>
<p>In dem Adressfeld ist der Absender verpflichtet, den vollständigen Namen und die eigene Anschrift anzugeben, ebenso die vollständige Adresse des Empfängers. Falls vorhanden, kann auch zusätzlich die Kennnummer des Empfängers angegeben werden. Das ist entweder die Steuernummer, die Umsatzsteueridentnummer oder die Zollnummer des Empfängers.</p>
<p>Es ist eine detaillierte Beschreibung des Inhaltes aufzuführen, mit der jeweiligen Mengenangabe. Eine genaue Bezeichnung wird verlangt (zum Beispiel „2 Kleider aus Leinen“), denn Sammelbezeichnungen, wie „Kleider“ oder „Nahrungsmittel“ sind unzulässig. Für Artikel, die  Quarantänemaßnahmen ist diese Angabe besonders wichtig. Der Zollwert und die entsprechende Währung mit der dieser Wert ermittelt wurde wird in die Spalte neben den Maßgaben eingefügt.<br />
In der nächsten Zeile müssen die einzelnen Positionen zu einem Gesamtgewicht und einem Gesamtwert addiert werden.</p>
<p>Handelt es sich bei der Sendung um Handelswaren muss hier auch das Ursprungsland und die Zolltarifnummer angegeben werden. Diese muss auf Harmonisierten System der Bezeichnungen und Codierung der Ware (HS) basieren. Es wird empfohlen, eine Rechnung über diese Artikel mit anzufügen.</p>
<p>Die Zollerklärung verlangt nach einer Auswahl nach der Art der Sendung. Hier kann es sich um ein Geschenk, ein Dokument/Dokumente, Warenmuster oder Sonstiges handeln.</p>
<p>Wenn der Sendung eine Bescheinigung oder eine Genehmigung beiliegt, muss dies entsprechend in den jeweiligen Auswahlfeldern vermerkt werden. Allen gewerblichen Sendungen ist eine Rechnung bei zu legen.</p>
<p>Mit dem Datum und der Unterschrift des Absenders übernimmt dieser die volle Verantwortung für den Inhalt der Sendung und trägt das volle Risiko, wenn ein unzulässiger Warenversand vorliegt. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel, die Import- und Zollbestimmungen des Empfangslandes missachtet werden, flsche Begleitpapiere beigefügt sind oder die Ausfuhrbestimmungen nicht geachtet wurden.</p>
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		<title>CN22 – Zollerklärung</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 16:21:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>NinaK</dc:creator>
				<category><![CDATA[C]]></category>
		<category><![CDATA[außereuropäischer Versand]]></category>
		<category><![CDATA[CN22]]></category>
		<category><![CDATA[Zollerklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für den außereuropäischen Versand ist es für einen reibungslosen Ablauf notwendig, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung beizufügen. Die Zollerklärung CN22 ist auszufüllen, wenn es sich um den Versand eines&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/cn22-%e2%80%93-zollerklarung/" title="Weitere Informationen zu: CN22 – Zollerklärung">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den außereuropäischen Versand ist es für einen reibungslosen Ablauf notwendig, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung beizufügen.</p>
<p>Die Zollerklärung CN22 ist auszufüllen, wenn es sich um den Versand eines Päckchen handelt, also ein Gewicht von 2 kg und der Wert des Inhaltes 300 Sonderziehungsrechte (entsprechen 319,02 €; Stand 01.01.2009) nicht überschreitet. Sind Gewicht oder Wert des Inhaltes höher, so muss das Formular <a href="http://xpaket.de/cn23-%E2%80%93-zollerklarung/">CN23</a> als Zollerklärung ausgefüllt werden. Die Vorlagen sind in den Filialen der Versandanbieter erhältlich, können aber bequem am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Vorlagen stehen im Downloadbereich auf Xpaket zur Verfügung.</p>
<p>Der Absender ist verpflichtet, seinen vollständigen Namen und seine Adresse auf der Sendung anzugeben.</p>
<p>Auf der Zollerklärung muss eine Auswahl getroffen werden, um welche Art der Sendung es sich handelt. Die Unterscheidung ist vorgeben und man hat die Wahl zwischen „Geschenk“, „Dokumente“, „Warenmuster“ oder „Sonstige“.</p>
<p>Unter dem Punkt „Anzahl und detaillierte Beschreibung des Inhalts“ muss der genaue Inhalt des Päckchens angegeben werden, mit Mengenangaben (zum Beispiel: 1 Damenshirt aus Polyester, 2 Röcke aus Jeans). Besonders wichtig sind diese Angaben vor allem für Artikel, die Quarantänemaßnahmen unterliegen, wie Lebensmittel oder tierische Produkte. Die zwei Spalten daneben „Gewicht (in kg)“ und „Wert“ sind entsprechend für jede einzelne Position/jeden einzelnen Artikel auszufüllen. Bei der Angabe des Wertes ist die jeweilige Währungseinheit anzufügen (zum Beispiel EUR für Euro, oder CHF für Schweizer Franken). Gleiches gilt für die darunter stehenden Zeilen „Gesamtgewicht (in kg)“ und „Gesamtwert“. Hier sind alle einzelnen Positionen zu addieren und zu vermerken.</p>
<p>Handelt es sich bei der Sendung um den Versand von Handelswaren muss der Unterpunkt „Nur für Handelswaren“ ausgefüllt werden. Hier ist anzugeben, aus welchem Ursprungsland das Produkt/ die Produkte kommen, das bedeutet, in welchem Land diese produziert, oder veredelt wurden. Sehr empfohlen wird diese Daten anzugeben und eine Rechnung der Artikel an der Außenseite des Päckchen mit an zu bringen. Dies erleichtert dem Zoll die Arbeit und die Sendung kann ohne große Verzögerungen weiter ihren Lauf nehmen. Wenn bekannt, ist in dem gleichen Feld die 6-stellige Zolltarifnummer anzugeben. Diese muss auf dem HS (Harmonisierten System der Bezeichnungen und Codierung der Ware) beruhen, das von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt wurde basieren.</p>
<p>Durch die Unterschrift des Absenders und das Setzen des Datums wird die Verantwortlichkeit für diese Sendung bestätigt. Das bedeutet dass der Absender das volle Risiko übernimmt, falls es sich um einen unzulässigen Warenversand handelt. Dies umfasst unter anderem die Missachtung von Import- und Zollvorschriften der Zielländer, oder falsche Begleitpapier zugefügt sind, oder aber auch die Ausfuhrbestimmungen missachtet wurden.</p>
<p>Die Zollerklärung sollte in einer transparenten Folie an die Außenseite des Päckchens angebracht werden.</p>
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		<title>Zulieferpyramide</title>
		<link>http://xpaket.de/zulieferpyramide/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 16:12:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario</dc:creator>
				<category><![CDATA[Z]]></category>
		<category><![CDATA[Zulieferpyramide]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Zulieferpyramide beschreibt die hierarchische Ordnung von Lieferanten innerhalb einer Kette von Liefera nten in einem Netzwerk. Dabei steht der Hersteller eines Gutes an der Spitze dieser Kette. Er ist&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/zulieferpyramide/" title="Weitere Informationen zu: Zulieferpyramide">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Zulieferpyramide beschreibt die hierarchische Ordnung von Lieferanten innerhalb einer Kette von Liefera nten in einem Netzwerk. Dabei steht der Hersteller eines Gutes an der Spitze dieser Kette. Er ist der Endkunde der Zulieferkette und damit die Spitze der Zulieferpyramide. </p>
<p>Der Hersteller wird in der Zulieferpyramide von sogenannten 1st-Tier-Suppliern beliefert. Man nennt diesen Lieferanten den Lieferanten der ersten Reihe, weil dieser in der Kette direkt unter dem Endkunden steht und damit die erste Reihe darstellt. Dieser wird wiederum von den 2nd-Tier-Suppliern beliefert. Diese liefern die Rohstoffe und Güter, welcher der Lieferant in der ersten Reihe benötigt, um die Waren und Güter für den Endkunden zu produzieren. Diese Ketten lassen sich dabei noch sehr weit verzweigen und sie werden immer länger, je komplexer das fertige Produkt wird. </p>
<p>Gerade in der Automobilbranche werden Zulieferpyramiden recht häufig zum Einsatz kommen. Der Automobilproduzent kauft viele Teile zu, da diese dann von Zulieferern günstiger hergestellt werden können. Diese müssen sich auch bei Zulieferern eindecken und so wird die Zulieferpyramide nach unten erweitert. Dies ist logistisch meist eine sehr anspruchsvolle Abwicklung, da kaum ein Zulieferer noch große Lager unterhält und alles just in time geliefert und produziert werden muss.</p>
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		<title>Zolllager</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 16:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario</dc:creator>
				<category><![CDATA[Z]]></category>
		<category><![CDATA[Zolllager]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Zolllager ist ein Lager, welches vom Zoll unterhalten wird, und in dem die unverzollten Güter lagern, bis der Zoll darauf entrichtet wurde. Diese Lager sind unter amtlichen Zollverschluss gestellt&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/zolllager/" title="Weitere Informationen zu: Zolllager">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zolllager ist ein Lager, welches vom Zoll unterhalten wird, und in dem die unverzollten Güter lagern, bis der Zoll darauf entrichtet wurde. Diese Lager sind unter amtlichen Zollverschluss gestellt und sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Dabei dienen die Zolllager einer befristeten Aufbewahrung der noch nicht verzollten Güter. Dafür ist aber in aller Regel eine Gebühr zu entrichten.</p>
<p>In einem Zolllager lagert man Waren so lange, bis sie in den freien Verkehr kommen oder bis festgestellt wurde, was mit ihnen geschehen soll. Dabei kann es auch sein, dass die Waren wieder ausgeführt werden oder verzollt werden und anschließend ins Land eingeführt werden. Dabei gibt es nach den einheitlichen Zollregeln mehrere Arten von Zolllagern. Diese werden in zwei Gruppen zusammengefasst.</p>
<p>Da gibt es die öffentlichen Zolllager, welche jedem zur Verfügung stehen. Es handelt sich um verschlossene Lager, welche direkt unter dem Verschluss des Zolles liegen. Dabei muss unterschieden werden, ob der Lagerhalter für die Ware verantwortlich ist oder die Zollbehörde selbst. Das hängt davon ab, ob der Spediteur das Lager eingerichtet hat oder der Zoll selbst. Die zweite Art der Zolllager sind die Privatlager. Hier ist der Lagerbedarf so groß, dass ein privater Lagerhalter sich ein eigenes Lager aufbaut und dies als Zolllager unterhält. Hier muss dann aber der Einlagerer der Lagerhalter sein und er hat nur mit dem Zoll gemeinsam Zugriff darauf.</p>
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		<title>Yield Management</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 16:11:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario</dc:creator>
				<category><![CDATA[Y]]></category>
		<category><![CDATA[Yield Management]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei dem Begriff Yield Management handelt es sich um eine Methode, welche in der Preispolitik von Unternehmen angewendet wird. Das Ziel, welches mit dem Yield Management verfolgt wird, ist die&#160;[...] <a class="morelink" href="http://xpaket.de/yield-management/" title="Weitere Informationen zu: Yield Management">mehr...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei dem Begriff Yield Management handelt es sich um eine Methode, welche in der Preispolitik von Unternehmen angewendet wird. Das Ziel, welches mit dem Yield Management verfolgt wird, ist die Maximierung der Umsatzerlöse und der Deckungsbeiträge. Ein anderer Begriff, welcher für dieses Wort benutzt wird, ist das Ertragsmanagement. Gerade am Anfang wurde das Yield Management im Bereich der Automobilvermieter, Hotels und auch Fluggesellschaften eingesetzt. Inzwischen benutzen aber auch Theater, Friseure und Kinos dieses System.</p>
<p>Beim Yield Management handelt es sich um eine spezielle Form der Preisdifferenzierung. Hier wird ein bestimmtes Kontingent von Angeboten zu einem bestimmten Preis verkauft. Wenn dieses Kontingent erschöpft ist, wird wieder der normale Preis veranschlagt. Der meist bei Paketversendern im Onlinebereich günstigere Tarif ist daher kein Yield Management. Hier handelt es sich um eine andere Form des Preismanagements, da der günstigere Preis beim Buchen über das Internet nicht über ein bestimmtes Kontingent vergeben wird, sondern einfach an alle, welche es online buchen.</p>
<p>Das Revenue Management wird sehr häufig mit dem Yield Management gleichgesetzt. Hier werden aber noch mehr Variablen benutzt, um die Preise zu bestimmen. So werden in diesem Fall noch die Nachfrage und auch externe Faktoren mit in die Preisbildung eingeschlossen.</p>
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