Warensendungen der Deutschen Post

Auch bei der Deutschen Post kann man mit einigen Tricks einiges an Geld Sparen. So kann hier auf die günstige Warensendung zurückgegriffen werden und es können auf diesem Weg kleine Gegenstände recht günstig verschickt werden.

Doch Achtung! Nicht alle Waren sind für einen Versand als Warensendung zugelassen. Hier dürfen nur Waren wie etwa Muster, Warenproben und Kaufgegenstände als Warensendung verschickt werden. Dabei sind dazu aber noch einige Mitteilungen erlaubt. So kann eine Rechnung oder einen Zahlungsvordruck beigelegt werden. Aber auch Gebrauchsanweisungen dürfen einer solchen Sendung beiliegen.

Nicht beiliegen dürfen Warensendungen Mitteilungen über den weiteren Versandauftrag oder Fragen an Kunden. Auch Papiere und Kartons, welche bedruckt worden, dürfen als Warensendung nur dann versendet werden, wenn es sich um Papierwaren oder Kalender handelt. Sind es beispielsweise Eintrittskarten, ist ein Versand in dieser Form nicht möglich.

Auch muss die Warensendung offen erfolgen. Mit dem offenen Versand wird der Post die Möglichkeit gegeben, einfach den Inhalt zu überprüfen. So ist Missbrauch ausgeschlossen und es wird bei Aufdeckung eines Missbrauchs ein Strafporto fällig. Auch muss die Warensendung deutlich gekennzeichnet werden.

Beim Versand gibt es drei verschiedene Größen, welche alle ein anderes Porto haben. Hier hilft der Versandkostenrechner bei der Preisfindung.

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