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Zolllager

Das Zolllager ist ein Lager, welches vom Zoll unterhalten wird, und in dem die unverzollten Güter lagern, bis der Zoll darauf entrichtet wurde. Diese Lager sind unter amtlichen Zollverschluss gestellt und sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Dabei dienen die Zolllager einer befristeten Aufbewahrung der noch nicht verzollten Güter. Dafür ist aber in aller Regel eine Gebühr zu entrichten.

In einem Zolllager lagert man Waren so lange, bis sie in den freien Verkehr kommen oder bis festgestellt wurde, was mit ihnen geschehen soll. Dabei kann es auch sein, dass die Waren wieder ausgeführt werden oder verzollt werden und anschließend ins Land eingeführt werden. Dabei gibt es nach den einheitlichen Zollregeln mehrere Arten von Zolllagern. Diese werden in zwei Gruppen zusammengefasst.

Da gibt es die öffentlichen Zolllager, welche jedem zur Verfügung stehen. Es handelt sich um verschlossene Lager, welche direkt unter dem Verschluss des Zolles liegen. Dabei muss unterschieden werden, ob der Lagerhalter für die Ware verantwortlich ist oder die Zollbehörde selbst. Das hängt davon ab, ob der Spediteur das Lager eingerichtet hat oder der Zoll selbst. Die zweite Art der Zolllager sind die Privatlager. Hier ist der Lagerbedarf so groß, dass ein privater Lagerhalter sich ein eigenes Lager aufbaut und dies als Zolllager unterhält. Hier muss dann aber der Einlagerer der Lagerhalter sein und er hat nur mit dem Zoll gemeinsam Zugriff darauf.

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