pag ADR im Lexikon von XPaket

ADR

Der Begriff ADR ist eine Abkürzung und heißt soviel wie „accord européen relatif au transport internanational des merchandises dangereuses par route“. Damit ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gütern auf dem Landweg bzw. auf der Straße geregelt worden. Diese Richtlinie ist ein Regelwerk, das in ganz Europa gültig ist und hier den Umgang mit gefährlichen Stoffen einheitlich regelt.

Das Abkommen wurde schon 1957 in Genf beschlossen und ist dann im Jahre 1968 in Kraft getreten. Dabei gehörten schon damals eine Menge Staaten zu den Unterzeichnern dieses Abkommens. Heute gehören alle Mitgliedsländer der EU zu den Abkommensunterzeichnern. Durch eine EU-Verordnung ist dieses Regelwerk rechtsgültig.

Geregelt wird unter dem Begriff ADR zum einen die Einstufung des Gefahrgutes. Zum anderen wird darüber auch die Kennzeichnung genau vorgegeben. Damit weiß man in jedem Land, was transportiert wird, und wie dies zu dokumentieren ist. Auch beim Bau von Behältern gibt es hier recht deutliche Vorschriften. Aber auch die Ausbildung und die Bestimmungen zum Mitführen des passenden Gefahrgutscheines kann man in der Bestimmung finden. Daneben wird aber außerdem eine Klassifizierung der einzelnen Gefahrgutklassen vorgenommen.