pag Anschriftfeld im Lexikon von XPaket

Anschriftfeld

Wenn Briefe ein Brieffenster haben, das heißt eine durchsichtige Stelle auf dem Umschlag,  die den Adressaten auf dem Briefkopf sichtbar macht, dann wird dieser Bereich als Anschriftfeld bezeichnet. Auch dieses Anschriftfeld unterliegt einer DIN-Regelung.

Zunächst einmal sind die Maße des Anschriftfeldes genau vorgegeben: Es darf nicht mehr als neun Zeilen lang, also 40 mm hoch sowie 85 mm breit sein.

Noch vor wenigen Jahren gab es im Anschriftfeld eine optionale Leerzeile zwischen der Straße sowie der Postleitzahl und dem Ort des Empfängers. Seit Mai 2005 ist genau diese Leerzeile in Briefen nicht mehr erlaubt. Dafür gibt es drei Gründe: Zum einen wollte man damit eine Anpassung zu den anderen europäischen und nichteuropäischen Ländern erreichen, in denen es eine solche Leerzeile nicht gibt. Zum anderen können so die maschinell gelesenen Briefe schneller bearbeitet werden. Und schließlich wird im Bereich der elektronischen Frankierung schon länger auf die Leerzeile verzichtet.

Die zur Verfügung stehenden neun Zeilen im Anschriftfeld sind genau aufgeteilt: Die ersten drei Zeilen des Anschriftfeldes sind für Zusätze und Vermerke vorgesehen. Hinweise wie „Büchersendung“ oder, wenn unzustellbar, „Bitte mit neuer Anschrift zurück“.

Die verbleibenden sechs Zeilen des Anschriftfeldes ist die Anschriftzone. Hier ist Platz für den Unternehmensnamen, den Empfänger, die Straße mit Hausnummer bzw. das Postfach und die Postleitzahl mit Ort.