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Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:
Natürlich ist auch ein Paketversand nach Aserbaidschan kein Problem. Nur gestaltet sich das Verschicken von Paketen in das Land deutlich aufwändiger und langwieriger als der Versand innerhalb Europas oder der Europäischen Union. Die durchschnittliche Laufzeit liegt bei zehn Tagen, wobei ein Grund für die vergleichsweise lange Versandzeit wohl die große geographische Distanz ist. Jedoch kann man sich beim Expressversand an einer Laufzeit von acht Tagen orientieren. Auch mit den geltenden Zollformalitäten, von denen es vor allem beim gewerblichen Versand einige gibt, müssen Sie sich auseinandersetzen, wenn Ihr Paket sein Empfänger erreichen soll.
Versandvorbereitungen:
Neben den Zollrichtlinien gibt es beim Versand nach Aserbaidschan auch Vorgaben zu Adressierung von Paketen oder Päckchen:
– Name des Empfängers
– Straße und Hausnummer
– Postleitzahl und Bestimmungsort
– Ländercode (AZ). Postleitzahl und Bestimmungsort
– Bestimmungsland
Damit auch die deutschen Paketdienstleister die Adresse lesen können, sollten Sie hierfür lateinische Buchstaben und arabische Zahlen verwenden. Da die Post in Aserbaidschan wahrscheinlich über keine Deutschkenntnisse verfügt, muss das Bestimmungsland zusätzlich auch auf Englisch (AZERBAIJAN) oder Französisch (AZERBAIDJAN), beide Sprachen sind international geläufig, angegeben werden.
Zollerklärung Aserbaidschan:
Aserbaidschan ist ein Mitglied der „Gemeinschaft unabhängiger Staaten“ (GUS) und aus Sicht des Zollrechts bzw. nach dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Gemeinschaft eines der other beneficiary countries (OBC).
Bei jedem Warenversand nach Aserbaidschan wollen die Zollbehörden des Landes wissen, was sich in den Paketen befindet und zur Berechnung von Zöllen, welchen Warenwert die Pakete haben. Diese Angaben müssen Sie in Form einer Zollinhaltserklärung in französischer, englischer, russischer oder aserbaidschanischer Sprache und für Päckchen (CN22) in einfacher, für Pakete (CN23) in zweifacher Ausfertigung machen.
Der Zoll verlangt beim kommerziellen Warenversand nach Aserbaidschan außerdem eine Handelsrechnung in englischer Sprache und bei einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung. Im Falle einer Warenausfuhr zum Zwecke der Kumulierung aus der Europäischen Gemeinschaft nach Aserbaidschan kommt es zu einer einseitigen Präferenzgewährung, für die ein Präferenznachweis verlangt wird. Folgende Vorgaben gelten für die Ausfuhranmeldung:
– ab 1.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 1, 2 und 3
– ab 3.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 3 vorabgefertigt
– bis 6.000 Euro Warenwert: Ursprungserklärung
– ab 6.000 Euro Warenwert und bei Ausfuhren zum Zwecke der Kumulierung: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Der Ursprungserklärung muss, sofern es sich um eine Warenausfuhr zum Zweck der Kumulierung handelt, der Zusatz „…according to the rules of origin of the Generalized System of Preferences of the European Community“ hinzugefügt werden.
Zusätzlich zu den Zolldokumenten sollten Sie desweiteren beachten, dass Sie per Paket weder Sperr- oder Gefahrgut noch Zahlungsmittel oder andere wertvolle Gegenstände in das Land versenden dürfen.
Oftmals treten beim internationalen Versand sehr spezielle Fragen auf, die einer individuellen Nachfrage bedürfen. Für diese Fragen gibt es Auskunftsstellen bei den Zollbehörden. Beim deutschen Zoll werden Auskünfte unter 0351/44834-510 (Privatpersonen) bzw. 0351/44834-520 (Unternehmen) und beim aserbaidschanischen Zoll unter +994 12/192 (Service-Hotline) bzw. + 994 12/438-8080 (Zentrale) oder External@customs.gov.az erteilt. (Stand: August 2011)
Wenden können Sie sich bei Fragen auch an die Botschaften, denn beide Länder unterhalten eine Botschaft in dem jeweils anderem Land. Die deutsche Botschaft in Baku erreichen Sie unter +994 12/465-4100 oder via Mail an info@baku.diplo.de. Auch die aserbaidschanische Botschaft in Berlin bietet telefonische (030/2191-613) und elektronische (berlin@mission.mfa.gov.az) Kontaktmöglichkeiten an. (Stand: August 2011)
Informationen über das ausländische Postunternehmen:
Das aktuelle aserbaidschanische Postunternehmen heißt “Azerpost” State Enterprise, das heißt Staatsunternehmen, und wurde im September 1999 als Nachfolger des bisherigen Postunternehmens „Azerpost“ Production Union gegründet.
Die erste systematische Postzustellung erfolgte in Aserbaidschan schon Anfang des 16. Jahrhunderts. Ein modernes Postsystem gibt es in dem Land seit dem frühen 19. Jahrhundert. Das erste Postamt wurde 1818 eröffnet, eine Zustellung per Eisenbahn gibt es zumindest auf der Strecke zwischen Baku und Tbilisi seit 1883. Schon etwa zwanzig Jahre vorher fand der erste Postverkehr per Schiff statt.
Länderbeschreibung:
Die Republik Aserbaidschan liegt als Binnenstaat in Vorderasien. Das Land verfügt über Grenzen zu Armenien im Westen, dem Iran im Süden und Russland im Norden. Die Landesfläche beträgt ungefähr 86.000 Quadratkilometer und ist damit etwa viermal kleiner als Deutschland. Aserbaidschan hat eine Bevölkerung von 9,1 Millionen Menschen. In der Hauptstadt Baku leben annähernd 2,1 Millionen Menschen. Die offizielle Amtssprache ist Aserbaidschanisch.
Aserbaidschan hat erst 1991 seine Unabhängigkeit erreicht, denn das Land gehörte zuvor zur UdSSR. Heute ist die aserbaidschanische Volkswirtschft von der Erdöl- und Erdgasindustrie abhängig. (Stand: Dezember 2011)