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Von Ausfuhr spricht man häufig beim Export. Hier werden Waren und Dienstleistungen, die im Inland produziert und gefertigt werden, ins Ausland exportiert. Sie werden aus dem Land ausgefahren. Die Ausfuhr steht damit im zolltechnischen Sinn für den Export von Waren in ein fremdes Zollgebiet.
Deutschland ist bei den Ausfuhren ein sehr starkes Land und zählt zu den Exportnationen dieser Welt. Das Land lebt vom Export und ist damit auf die Ausfuhren angewiesen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass man die Verfahren rund um die Ausfuhr vereinfacht hat. So kann man Ausfuhranmeldungen auch gesammelt vornehmen oder, sofern man mehr als eine und regelmäßig Ausfuhren tätigt, auch einen Antrag auf Befreiung von Einzelgestellung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, bekommt die Person, die den Antrag stellt, die Bezeichnung „Zugelassener Ausführer“ und wird die Ausfuhrerklärungen vom Zollamt in Zukunft blanko bekommen. Dieses Verfahren bringt dem Ausführenden sehr viel Vertrauen entgegen und wird daher sehr streng kontrolliert.
Im Jahr 2007 hatte Deutschland ein Exportvolumen von fast 1000 Milliarden Euro. Dabei gingen nur etwa 15 Prozent des Exportes in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.