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Ausfuhrbescheinigung

Eine Ausfuhrbescheinigung ist ein Nachweisdokument des Zolls, welches bei einem Export in ein Drittland ausgestellt wird. Damit wird bescheinigt, dass der Versender oder Spediteur die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union gebracht hat. Diese Bescheinigung gilt gleichzeitig als Nachweis über eine Befreiung für die Umsatzsteuer.

Güter und Waren, die den Raum der Europäischen Gemeinschaft verlassen, verlassen diese meist ohne die Umsatzsteuer entrichten zu müssen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Waren auch wirklich in die Drittländer gehen und nicht nur auf dem Papier exportiert werden. Aus diesem Grund wird die Ausfuhr über eine Ausfuhrbescheinigung vom Zoll bestätigt. Damit kann die Steuerbehörde, welche die Umsatzsteuer erheben würde, sichergehen, dass die Waren die Europäische Union verlassen haben und keine Umsatzsteuern anfallen würden.

Das Verfahren wird inzwischen elektronisch abgewickelt. Die Ausfuhren müssen elektronisch angemeldet werden, und nachdem über den Versand ein Nachweis geführt wurde, kann auch eine Ausfuhrbescheinigung erstellt werden. Damit lässt sich für den Versender der Nachweis der Steuerbefreiung bringen und die Umsatzsteuer fällt dank Ausfuhrbescheinigung nicht an. Damit ist die Ausfuhrbescheinigung ein sehr wichtiges und vor allem auch wertvolles Dokument.