pag Briefgeheimnis - Erklärung im Lexikon von XPaket

Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis gehört zu den Grundrechten in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es soll die Unverletzlichkeit von Briefen regeln und deren Inhalt schützen. Abzugrenzen ist das Briefgeheimnis vom Postgeheimnis.

Geregelt ist das Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes. Dabei werden sowohl der Absender, als auch der Empfänger geschützt. Neben dem klassischen Brief im engeren Sinn, fallen unter das Briefgeheimnis auch Postkarten. Erfasst sind also alle schriftlichen Mitteilungen. Zum einen ist der Inhalt des Briefes bzw. der Postkarte vor einer Kenntnisnahme Dritter geschützt. Zum anderen unterliegen schon die auf dem Briefumschlag bzw. der Postkarte befindlichen Adressdaten und sonstigen Angaben dem Briefgeheimnis.

In das Briefgeheimnis darf nur durch ein Gesetz eingegriffen werden, durch einen sogenannten Gesetzesvorbehalt.

Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar, sofern sein Verhalten nicht gerechtfertigt ist. Im Rahmen der Strafprozessordnung dürfen Briefe beschlagnahmt werden. Allerdings ist allein der Richter zum Öffnen der Briefe befugt, nicht aber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Der Zeitraum, für den das Briefgeheimnis gilt: von der Abgabe bei der Post an bis hin zur Auslieferung beim Empfänger.

1690 wurde erstmals ein Briefgeheimnis in Deutschland geregelt. Die bei Verletzung angedrohten Strafen waren recht hoch. So drohte einem im Fall eines Verstoßes gegen das Briefgeheimnis etwa der Verweis aus dem Land.