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Büchersendungen sind eine kostengünstige Alternative zu Päckchen und Paketen.
Dass bei Büchersendungen ein ermäßigtes Porto anfällt, hat einen tiefsinnigen Hintergrund: Damit soll ein Anreiz gegeben werden, Bücher zu versenden, die ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft darstellen.
Was als Büchersendung verschickt werden darf, ist streng geredelt. Unter den Begriff der Büchersendung fallen neben Büchern im engeren Sinn Druckhefte, Broschüren, Musiknoten, Landkarten und Kalender. Auch Zeitungen und Zeitschriften dürfen als Büchersendung verschickt werden, wenn sie denn von einem Verleger aus Deutschland stammen und damit auch aus Deutschland verschickt werden. Auch die, einer Büchersendung mitgegeben, Beilagen sind explizit und abschließend geregelt. Dazu gehören Rechnungen, Rückantwortumschläge, Leih- und Buchlaufkarten sowie Zahlungsverkehrsvordrucke.
Auch in Bezug auf die Kennzeichnung und Verpackung einer Büchersendung gibt es diverse Vorschriften. So muss auf dem Umschlag der Vermerk „Büchersendung“ oder „Drucksache zu ermäßigter Gebühr“ aufgebracht sein. Dies hat oberhalb der Anschrift zu erfolgen.
Außerdem muss es möglich sein, dass die Büchersendung ohne ein Zerstören der Verpackung geöffnet und wieder ausreichend verschlossen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass Büchersendungen nicht dem Briefgeheimnis unterstehen und deshalb regelmäßig zu stichprobenartigen Zwecken geöffnet werden.
Werden mindestens 100 gleichartige Sendungen als Büchersendung verschickt, darf die Sendung verschlossen sein. Eine Büchersendung darf maximal 1.000 Gramm wiegen.