pag Charter - Erklärung im Lexikon von XPaket

Charter

Charter ist ein Begriff, der für die Überlassung eines Gegenstandes und die dafür verlangte Nutzungsgebühr steht. So werden gerade in der Luftfahrt und in der Schifffahrt Charterverträge geschlossen und damit ein komplettes Transportmittel vermietet. Der Kunde hat dann zum Beispiel ein ganzes Flugzeug zur Verfügung und kann auf diesem Wege selbst frei disponieren, da er nicht mehr die anderen Kunden des vercharternden Betriebes beachten muss. Er hat die alleinigen Nutzungsrechte am Transportmittel.

Eingeordnet wird der Chartervertrag bei der Charter in Deutschland in einen Dienstvertrag. Wenn man ein ganzes Transportmittel ganz ohne Besatzung oder Personal chartert, dann handelt es sich in aller Regel um einen Mietvertrag. Wenn dann aber auch die Fahrer, oder bei einem Schiff die gesamte Mannschaft, mit gechartert werden, sind die Normen aus dem Transportrecht einschlägig. Wird allerdings, so wie regelmäßig bei Flugzeugen, nur ein bestimmtes Kontingent an Plätzen überlassen, dann spricht man in der Regel von einem Werkvertrag und es ist die Pflicht des Flugzeugeigentümers, diese Plätze frei zu halten.

In Deutschland ist gerade im Transportgewerbe die Frachtraumcharter sehr verbreitet. Transportunternehmer fahren vollständig für einen anderen Betrieb und lassen sich hier disponieren und einsetzen. Das Fahrzeug ist quasi vom Unternehmer gemietet und der Fahrer fährt dann für den Unternehmer.