pag CN22 Zollerklärung - Erklärung im Lexikon von XPaket

CN22 – Zollerklärung

Für den außereuropäischen Versand ist es für einen reibungslosen Ablauf notwendig, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung beizufügen.

Die Zollerklärung CN22 ist auszufüllen, wenn es sich um den Versand eines Päckchen handelt, also ein Gewicht von 2 kg und der Wert des Inhaltes 300 Sonderziehungsrechte (entsprechen 319,02 €; Stand 01.01.2009) nicht überschreitet. Sind Gewicht oder Wert des Inhaltes höher, so muss das Formular CN23 als Zollerklärung ausgefüllt werden. Die Vorlagen sind in den Filialen der Versandanbieter erhältlich, können aber bequem am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Vorlagen stehen im Downloadbereich auf Xpaket zur Verfügung.

Der Absender ist verpflichtet, seinen vollständigen Namen und seine Adresse auf der Sendung anzugeben.

Auf der Zollerklärung muss eine Auswahl getroffen werden, um welche Art der Sendung es sich handelt. Die Unterscheidung ist vorgeben und man hat die Wahl zwischen „Geschenk“, „Dokumente“, „Warenmuster“ oder „Sonstige“.

Unter dem Punkt „Anzahl und detaillierte Beschreibung des Inhalts“ muss der genaue Inhalt des Päckchens angegeben werden, mit Mengenangaben (zum Beispiel: 1 Damenshirt aus Polyester, 2 Röcke aus Jeans). Besonders wichtig sind diese Angaben vor allem für Artikel, die Quarantänemaßnahmen unterliegen, wie Lebensmittel oder tierische Produkte. Die zwei Spalten daneben „Gewicht (in kg)“ und „Wert“ sind entsprechend für jede einzelne Position/jeden einzelnen Artikel auszufüllen. Bei der Angabe des Wertes ist die jeweilige Währungseinheit anzufügen (zum Beispiel EUR für Euro, oder CHF für Schweizer Franken). Gleiches gilt für die darunter stehenden Zeilen „Gesamtgewicht (in kg)“ und „Gesamtwert“. Hier sind alle einzelnen Positionen zu addieren und zu vermerken.

Handelt es sich bei der Sendung um den Versand von Handelswaren muss der Unterpunkt „Nur für Handelswaren“ ausgefüllt werden. Hier ist anzugeben, aus welchem Ursprungsland das Produkt/ die Produkte kommen, das bedeutet, in welchem Land diese produziert, oder veredelt wurden. Sehr empfohlen wird diese Daten anzugeben und eine Rechnung der Artikel an der Außenseite des Päckchen mit an zu bringen. Dies erleichtert dem Zoll die Arbeit und die Sendung kann ohne große Verzögerungen weiter ihren Lauf nehmen. Wenn bekannt, ist in dem gleichen Feld die 6-stellige Zolltarifnummer anzugeben. Diese muss auf dem HS (Harmonisierten System der Bezeichnungen und Codierung der Ware) beruhen, das von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt wurde basieren.

Durch die Unterschrift des Absenders und das Setzen des Datums wird die Verantwortlichkeit für diese Sendung bestätigt. Das bedeutet dass der Absender das volle Risiko übernimmt, falls es sich um einen unzulässigen Warenversand handelt. Dies umfasst unter anderem die Missachtung von Import- und Zollvorschriften der Zielländer, oder falsche Begleitpapier zugefügt sind, oder aber auch die Ausfuhrbestimmungen missachtet wurden.

Die Zollerklärung sollte in einer transparenten Folie an die Außenseite des Päckchens angebracht werden.