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Um bei der Versendung in das außereuropäische Ausland reibungslos und somit zeitsparend ablaufen zu lassen, besteht die Notwendigkeit, eine Zollerklärung auszufüllen und der Sendung mitzuführen.
Wenn es sich um den Versand eines Pakets handelt, dessen Gewicht höher als 2 kg ist und den Wert des Inhaltes von 300 Sonderziehungsrechte (entsprechen 319,02 €; Stand 01.01.2009) überschreitet, ist das Formular CN23 auszufüllen. Sind Gewicht und Wert des Paketes unterhalb dieser Grenzen, muss auf das Formular CN22 zurück gegriffen werden. Die Formularvorlagen sind erhältlich in den Filialen des Wahlversenders, sie können jedoch auch im Downloadbereich auf Xpaket ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Die Zollerklärung wird in einer vom Zielland akzeptierten Sprache vollständig und leserlich ausgefüllt werden.
In dem Adressfeld ist der Absender verpflichtet, den vollständigen Namen und die eigene Anschrift anzugeben, ebenso die vollständige Adresse des Empfängers. Falls vorhanden, kann auch zusätzlich die Kennnummer des Empfängers angegeben werden. Das ist entweder die Steuernummer, die Umsatzsteueridentnummer oder die Zollnummer des Empfängers.
Es ist eine detaillierte Beschreibung des Inhaltes aufzuführen, mit der jeweiligen Mengenangabe. Eine genaue Bezeichnung wird verlangt (zum Beispiel „2 Kleider aus Leinen“), denn Sammelbezeichnungen, wie „Kleider“ oder „Nahrungsmittel“ sind unzulässig. Für Artikel, die Quarantänemaßnahmen ist diese Angabe besonders wichtig. Der Zollwert und die entsprechende Währung mit der dieser Wert ermittelt wurde wird in die Spalte neben den Maßgaben eingefügt.
In der nächsten Zeile müssen die einzelnen Positionen zu einem Gesamtgewicht und einem Gesamtwert addiert werden.
Handelt es sich bei der Sendung um Handelswaren muss hier auch das Ursprungsland und die Zolltarifnummer angegeben werden. Diese muss auf Harmonisierten System der Bezeichnungen und Codierung der Ware (HS) basieren. Es wird empfohlen, eine Rechnung über diese Artikel mit anzufügen.
Die Zollerklärung verlangt nach einer Auswahl nach der Art der Sendung. Hier kann es sich um ein Geschenk, ein Dokument/Dokumente, Warenmuster oder Sonstiges handeln.
Wenn der Sendung eine Bescheinigung oder eine Genehmigung beiliegt, muss dies entsprechend in den jeweiligen Auswahlfeldern vermerkt werden. Allen gewerblichen Sendungen ist eine Rechnung bei zu legen.
Mit dem Datum und der Unterschrift des Absenders übernimmt dieser die volle Verantwortung für den Inhalt der Sendung und trägt das volle Risiko, wenn ein unzulässiger Warenversand vorliegt. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel, die Import- und Zollbestimmungen des Empfangslandes missachtet werden, flsche Begleitpapiere beigefügt sind oder die Ausfuhrbestimmungen nicht geachtet wurden.