pag De-Mail - Erklärung im Lexikon von XPaket

De-Mail

Mit De-Mail soll es möglich gemacht werden, dass Bürger, Behörden und Unternehmen rechtsgültige Dokumente untereinander versenden können.

Bereits am 4. Februar 2009 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen. Noch im Jahr 2010 soll die Umsetzung erfolgen.

Die Einführung von De-Mail geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück. Denn die E-Mail hat sich mittlerweile zu einem Massenkommunikationsmittel entwickelt. Vor allem können Verfahren so beschleunigt werden. Daher soll nun auch im Kontakt mit Behörden ein E -Mail-Verkehr möglich sein.

Problematisch ist allerdings, dass eine E-Mail unverschlüsselt übertragen wird und daher ohne Weiteres abgefangen und zum Beispiel in ihrem Inhalt verändert werden kann. Daher muss der E-Mail-Verkehr sicherer gemacht werden. Bei De-Mail sollen die wesentlichen Sicherungsmechanismen von vertrauenswürdigen Providern übernommen werden. Das setzt aber voraus, dass die Provider auf Basis eines staatlich definierten Akkreditierungsverfahrens geprüft wurden.

De-Mail soll aber nicht nur einen sicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten, auch die Bedienerfreundlichkeit und Einfachheit des Programms stehen an vorderster Stelle.

De-Mail wird ergänzt durch eine vertrauenswürdige Dokumentenablage sowie einen zuverlässigen Identitätsnachweis.

Außerdem gibt es bei De-Mail verschiedene Versandarten. So etwa ein De-Mail-Einschreiben, bei dem der Absender eine qualifiziert signierte Bestätigung erhält, die ihm sagt, wann er die Nachricht versendet hat und wann sie ins Postfach des Empfängers zugestellt wurde.