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Von Drittländern spricht man immer dann, wenn es um Länder geht, die nicht in der Europäischen Union liegen. Diese sind somit nicht in der Zollunion erfasst. Daher müssen beim Import von Waren aus diesen Ländern Zölle entrichtet werden. Damit können diese Waren aus den Drittländern nicht ohne Weiteres in die heimischen Märkte importiert werden.
Importe aus Drittländern müssen beim Zoll angemeldet werden und es muss genau bezeichnet werden, was eingeführt wird und welchen Wert dieser Kauf hat. Nur wenn das geschehen ist, kann ein Import aus einem Drittland durchgeführt werden. Auf die Importe muss auf jeden Fall die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Diese ist genauso hoch wie die bekannte Mehrwertsteuer und ist als eine solche zu verstehen. Nach der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer wird bei einem Import aus einem Drittland aber meist auch noch ein Zoll entrichtet. Mit diesem werden eventuelle Preisschwankungen zu den heimischen Produkten ausgeglichen. Wenn der Zoll recht hoch ist, wird damit auch der heimische Markt geschützt. So kann man Produkte aus dem meist günstigen Drittland im heimischen Markt so teuer machen, dass ein Kauf kaum noch lohnt.