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E–Commerce bedeutet übersetzt „elektronischer Handel“. Damit sind alle Rechtsgeschäfte erfasst, die allein über ein elektronisches Medium, insbesondere das Internet, abgewickelt werden.
Beim E-Commerce wird der komplette Einkaufsvorgang ausschließlich über eine Datenfernübermittlung abgewickelt. Die Händler nutzen das Internet ausschließlich als Plattform für ihren Verkauf oder parallel zu einem festen Ladengeschäft.
Da mittlerweile ein Großteil der Haushalte mit Internet ausgestattet ist, nimmt auch das E-Commerce stark zu.
Für die Unternehmen ist das E-Commerce sehr verlockend. Denn sie können sich die Ladengeschäfte vor Ort mit den darin beschäftigten Mitarbeitern und die Mietkosten sparen. Außerdem kann eine viel größere Menge an Waren gelagert werden. Geschäfte bieten bei weitem keinen so großen Lagerraum.
Das E-Commerce ist aber auch mit einigen Nachteilen verbunden. Ein persönlicher Kundenservice beim Einkauf ist praktisch unmöglich. Auch gibt ist beim elektronische Zahlungsverkehr größere Risiken. Des Weiteren gibt es eine ganze Anzahl von Rückläufern, da die Kunden die Waren nicht direkt sehen, ausprobieren und anfassen können.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des E-Commerce eine Reihe von gesetzlichen Regelungen aufgestellt, mit denen die Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften geschützt werden sollen.
Die große E-Commerce-Euphorie war in den 1990iger-Jahren. In dieser Zeit entstanden eine Vielzahl von Marktplätzen. Im Rahmen der natürlichen Selektion werden sich in Zukunft nur wenige große Marktplätze durchsetzen können.