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Im Regelfall werden Sendungen mit der Post verschickt, die mit Einwurf in den Briefkasten des Empfängers als zugestellt gelten. Wird nun der besondere Service „Eigenhändig“ gewünscht, so soll die Sendung direkt dem Empfängers übergeben werden. Ist der Empfänger nicht zur Stelle, so darf alternativ an einen besonders befugten Empfangsbevollmächtigten geliefert werden.
Bei „Eigenhändig“ handelt es sich um eine Zusatzoption zum Einschreiben. Briefe, Postkarten, Bücher- und Pressesendungen können mit der Option „Eigenhändig“ verschickt werden. Sowohl der Versand innerhalb Deutschlands als auch in das Ausland ist eigenhändig möglich.
Selbstverständlich fallen für die Option „Eigenhändig“ Zusatzgebühren an. Sie werden auf das Beförderungsentgelt für die Sendung und den Preis für die Leistung „Einschreiben national“ bzw. „Einschreiben international“ hinzu. Neben der Eigenhändigkeit ist als auch der Versand (national oder international), das Format, die Art und das Gewicht der Sendung für den Komplettpreis ausschlaggebend.
Der besondere Service „Eigenhändig“ ist natürlich nicht bei jeder beliebigen Postsendung vonnöten. Vielmehr nur dort, wo der Absender einer Sendung ein besonderes Interesse am Zugang der Sendung hat. So etwa bei einem Schreiben, das eine Frist wahren soll. Würde der Empfänger nun behaupten, das Schreiben niemals bekommen zu haben, kann der Absender mit dem Beleg für den eigenhändigen Zugang das Gegenteil beweisen.