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Die Einfuhrumsatzsteuer wird für alle Einfuhren aus einem Drittland erhoben. Sie beträgt in Deutschland 19% und ist neben dem Zoll direkt der Einfuhr zu entrichten. Dies hängt damit zusammen, dass man keine Mehrwertsteuer im Ausland erheben kann. Daher wird eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Damit wird jeder Import mit der Steuer belegt und es wird das gleiche Ergebnis erzeugt, wie bei den heimischen, mit der Mehrwertsteuer belegten, Produkten.
Als Gewerbetreibende bekommt man die Einfuhrumsatzsteuer wieder ausgezahlt, wenn man dies bei seiner Steuererklärung angibt. Dann muss immer nur die Differenz zum Verkaufspreis gezahlt werden. Damit ist diese kostenneutral. Es muss nur der Anteil auf den Kaufpreisgewinn abgeführt werden.
Da die Steuer in der ganzen EU erhoben wird, muss in dieser nicht mehr abgeführt werden. Wenn beispielsweise etwas aus England eingeführt wird, ist schon die hiesige Steuer darauf entrichtet worden. Einfuhrumsatzsteuer wird daher nur bei einem Import aus einem Drittland erhoben.
Sendungen, die einen Warenwert von unter 22€ haben, sind meist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Für diese müssen Privatpersonen keine Steuer entrichten.