pag Einschreiben - Definition und Erklärung im Lexikon von XPaket

Einschreiben

Bei einem Einschreiben wird sich um die Zustellung der Postsendung besonders gut gekümmert. Je nachdem welche Art von Einschreiben gewählt wird, so dient dem Absender das Einschreiben als Beleg für den Zugang beim Empfänger, seinem Bevollmächtigten oder einem anderen Empfangsberechtigten. Das Einschreiben ist so die sicherste Form zum Versand bestimmter Sendungen.

Briefe, Postkarten und Blindensendungen können mittels Einschreiben sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland verschickt werden. Dabei gibt es Anforderungen an die Maße und das Gewicht, die bei Sendungen via Einschreiben nicht überschritten werden dürfen.

Neben den Kosten für das Einschreiben selbst, fallen auch die üblichen Portokosten an, die sich nach den Maßen und dem Gewicht der Sendung richten.

Ein Einschreiben nutzt derjenige, der im Streitfall den Zugang der Sendung beim Empfänger beweisen möchte. Die Gründe für das Einschreiben sind verschieden. Meist greift man bei rechtsgeschäftlichen Erklärungen und im Umgang mit Behörden auf sie zurück.

Der Postzusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen. Wenn man diese Bestätigung im Original zugeschickt bekommen möchte, muss man zusätzlich den Rückschein wählen. Für den Rückschein fallen die normalen Portokosten einer Postkarte an.

Soll das Einschreiben allein dem Empfänger oder einer dazu besonders bevollmächtigen Person ausgehändigt werden, muss die Zusatzoption „eigenhändig“ dazugewählt werden. Wem es genügt, dass der Postbote den Einwurf des Einschreibens mit Unterschrift quittiert, der kann das Einwurf-Einschreiben wählen.