pag
Mit Exklusivlizenz war das Recht der Deutschen Post AG gemeint, bis einschließlich den 31.12.2007 bestimmte Sendungen als allein befugtes Kurierunternehmen zu versenden. Davon erfasst waren Briefsendungen und adressierte Kataloge, die nicht mehr als 50 g wogen und deren Einzelpreis weniger als das Zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse betrug. Geregelt wurde dies in § 51 Postgesetz.
Die Exklusivlizenz war das letzte Überbleibsel des Beförderungsmonopols der Deutschen Post AG bzw. ehemals Deutsche Bundespost.
Denn bis 31.12.1997 hatte die heutige Deutsche Post AG das Beförderungsmonopol für den Versand von Briefen und Paketen. Sie wurde 1947 als Deutsche Bundespost gegründet und in den Jahren 1989 bis 1995 privatisiert. Daraufhin wurde das Beförderungsmonopol aufgehoben, mit Wirkung zum 1.1.1998. Seit diesem Tag können auch andere Unternehmen den Versand von Päckchen und Paketen übernehmen – sofern die eventuell erforderliche Lizenz vorhanden und das Vorhaben binnen einen Monats bei der Bundesnetzagentur angezeigt wird.
Ab dem 1.1.2003 wurde auch das Monopol für den Briefversand aufgehoben. Nur für die Briefsendungen und adressierten Kataloge bis 50 Gramm gab es bis 31.12.2007 eine Exklusivlizenz. Spätestens mit dem Wegfall der Exklusivlizenz hat die Deutsche Post AG eine Reihe von Konkurrenten dazubekommen. Zu ihnen gehören unter anderem TNT und PIN.