pag FOB - Erklärung im Lexikon von XPaket

FOB

Die Abkürzung FOB steht für „Free on board“ und heißt auf deutsch übersetzt: Frei an Bord.

Bei FOB handelt es sich um eine Handelsklausel, die zu den so genannten Incoterms gehört. Incoterms meint freiwillige Regeln im internationalen Handelsverkehr, die die Abwicklung der Verträge erleichtern sollen.

Mit FOB ist nun gemeint, dass der Verkäufer einer Sache auf seine Kosten und Gefahr hin für den Transport und die Verladung auf das vom Käufer gecharterte Schiff verantwortlich ist. Mit der Verladung gehen die Kosten- und Gefahrtragungspflichten auf den Käufer über. Auch für die Zollabfertigung des Ware im Ausfuhrland ist der Verkäufer verantwortlich. Anderes gilt hingegen für die Zollabwicklung im Einfuhrland: Dies ist Sache des Käufers.

Das Incoterm FOB wird immer im Zusammenhang mit dem jeweils einschlägigen Ausfuhrhafen angegeben, also zum Beispiel „FOB, Patra“.

Natürlich ist die Verwendung von FOB als Incoterm nicht zwingend. Allerdings gibt es für ein und dieselbe Formulierung in jedem Land eine etwas andere Auslegung. Um hier Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden, sind Incoterms eine zuverlässige Methode. Die Incoterms, wie FOB, werden über die Jahre regelmäßig überarbeitet und von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben.