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Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:
Gibraltar gehört als Überseegebiet zwar zu Großbritannien, für einen Versand nach Gibraltar sind jedoch trotzdem Zollinhaltserklärungen auszufüllen. Sind die Formalitäten erledigt, erreicht Ihr Paket sein Ziel durchschnittlich nach 7 bis 13 Tagen. Ein schnellerer Versand von fünf bis sieben Tagen kann mit einer teureren Tarifoption wie einem Expressversand gewährleistet werden.
Versandvorbereitungen:
Um ein Paket vernünftig zustellen zu können, ist die Post von Gibraltar auf eine korrekte Beschriftung des Päckchens angewiesen, die so aussehen sollte:
– Name des Empfängers
– Straßenname und Hausnummer sowie zusätzliche Informationen wie
Appartementnummer
– Bestimmungsort und wenn vorhanden Postleitzahl
Zudem muss das Bestimmungsland GIBRALTAR auf Deutsch und auch auf Französisch oder Englisch (beides GIBRALTAR) auf das Paket geschrieben werden
Zollerklärung Gibraltar:
Offiziell gehört Gibraltar zum Vereinigten Königreich Großbritanien und Nordirland, jedoch nicht im zollrechtlichen Sinne. Nach dem Allgemeinen Präferenzsystem der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist Gibraltar eines der „other beneficiary countries“ (OBC). Daher wird für den Versand nach Gibraltar eine in englischer Sprache ausgefüllte Zollerklärung verlangt, die Informationen zum Inhalt und Warenwert des Pakets enthält. Bitte benutzen Sie an dieser Stelle für Pakete das Formular CN23 und für Päckchen das Formular CN22. Beide Formulare können Sie in allen Postfilialen und im Internet bekommen.
Handelt es sich bei Ihrem Paket um eine private Geschenksendung mit einem Wert von unter 500 Euro, müssen Sie keinen Präferenznachweis vorlegen. Der Präferenznachweis wird aber gefordert, wenn sie aus einem EG-Land stammende Waren kommerziell nach Gibraltar verschicken. Beim gewerblichen Versand benötigen Sie darüber hinaus eine Ausfuhranmeldung (Warenwert von mehr als 1.000 Euro) sowie generell eine Handelsrechnung.
Eventuell auftretende Fragen zum Versand nach Gibraltar können in der Regel durch einen Anruf beim Zoll geklärt werden. Den deutschen Zoll erreichen Sie unter der Telefonnummer 0351/44834-510 (Privatpersonen) bzw. 0351/44834-520 (Unternehmen). Natürlich können Sie auch direkt den Zoll in Gibraltar kontaktieren, das Zollbüro hat die Rufnummer +350 200/78879 und die E-Mailadresse hmcustoms@gibraltar.gov.gi. (Stand: Juli 2011).
Eine diplomatische Vertretung Deutschlands in Gibraltar oder Gibraltars in Deutschland gibt es nicht.
Informationen über das ausländische Postunternehmen:
Gibraltar verfügt über eine eigene Post, das sogenannte Royal Gibraltar Post Office, das sogar eigene Briefmarken herausgibt. Briefe oder Pakete, die aus Gibraltar in die Welt verschickt werden, erreichen ihren Bestimmungsort immer erst über den Umweg London. Abgesehen von Briefen nach Spanien, die direkt zugestellt werden, werden alle Briefe zunächst per Flugzeug nach London geschickt und erst von dort aus an ihren eigentlichen Bestimmungsort versendet. Wenn Sie Pakete nach Gibraltar verschicken, erreichen diese das Land jedoch ohne Zwischenstopp.
Länderbeschreibung:
Gibraltar ist an der Südspitze der Iberischen Halbinsel gelegen und verfügt nur über eine Fläche von 6,5 Quadratkilometern, auf der knapp 29.000 Menschen leben.
Als britisches Überseegebiet steht das Land unter der Herrschaft der englischen Krone und verwendet Englisch als Amtssprache. Da Spanien die Souveränität Gibraltars bis heute nicht anerkannt hat, treten oftmals Spannungen auf. Die Einwohner von Gibraltar zählen aus Sicht der EU zu den Bürgern des Vereinigten Königreichs. Auch wenn Gibraltar offiziell Mitglied der Europäischen Union ist, müssen einige Sonderregelungen beachtetet werden. Beispielsweise ist Gibraltar von den EU-Bestimmungen zur Mehrwertsteuer und der gemeinsamen Agrarpolitik ausgenommen. Wichtig für den Postversand ist vor allem, dass Gibraltar von der Teilnahme am freien Binnenverkehr ausgeschlossen ist und daher beim Waren- und Postverkehr Zollkontrollen erfolgen. Zumindest an der Europawahl können sich die Bewohner Gibraltars jedoch seit 2003 durch die Abgabe ihrer Stimme beteiligen. (Stand: Juli 2011)