pag Großbrief - Erklärung im Lexikon von XPaket

Großbrief

Mit einem Großbrief können nicht nur Schriftstücke, sondern auch kleine Gegenstände und Waren als Beilage verschickt werden.

Was ein Großbrief ist, wird durch die Abmessungen genau vorgegeben. Er ist 100 bis 353 mm lang, 70 bis 250 mm breit und maximal 20 mm hoch. Der Großbrief darf maximal 500 g wiegen. Für das Porto können ganz normal Briefmarken erworben werden, die es am Postschalter, ebenso wie im Internet und am Briefmarkenautomaten gibt.

Seit 2009 kann der Großbrief auch international verschickt werden. Davor konnten nur Maxibriefe in alle Welt versendet werden.
Großbrief und Maxibrief unterscheiden sich nur in Höhe und Gewicht. So darf der Maxibrief doppelt so schwer und bis 50 mm hoch sein.

Darüber hinaus ist es generell möglich, den Großbrief als Einschreiben zu verschicken.

Den Großbrief gibt es mit oder ohne Sichtfenster. Er ist vor allem für solche Schriftstücke geeignet, die nicht geknickt werden dürfen. So passt zum Beispiel in einen Großbrief eine A4 Blatt mit Klarsichthülle.

Damit der Großbrief auch garantiert innerhalb der normalen Postlaufzeit ankommt, gibt es beim Beschriften einiges zu beachten. Ein linksbündiger Adresstext ohne Leerzeilen, gleiche Schriftgröße und Schrift, keine Umrahmungen oder Hervorhebungen und eine dunkle Schrift sind empfehlenswert. Bei einem Versand ins Ausland muss das Land in der jeweiligen Landessprache und in Großbuchstaben am Schluss der Adresse hinzugefügt werden.