pag Kontraktlogistik - Definition im Lexikon von XPaket

Kontraktlogistik

Kontraktlogistik meint die langfristige arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen einem Hersteller oder Händler von Waren einerseits und dem Logistikunternehmen andererseits.

Diese geschäftliche Beziehung ist durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt, einem so genannten Kontrakt, weist ein erhebliches Geschäftsvolumen auf und ist individuell gestaltet. Durch die individuelle Gestaltung ist ein Dienstleister der Kontraktlogistik nicht ohne Weiteres austauschbar.

Für den Begriff der Kontraktlogistik gibt es nach wie vor keine eindeutige Definition. Seit Jahren wird wissenschaftlich darüber diskutiert. Vor allem die Übergänge zu den anderen Bereichen der Logistik sind fließend, weshalb eine klare Definition schwierig ist.

Ein Dienstleister für Kontraktlogistik übernimmt logistische und logistiknahe Aufgaben entlang der Lieferkette. Dabei beschränkt sich seine Leistung nicht nur auf den einfachen Transport, den Umschlag und die Lagerhaltung. Vielmehr werden weitere Zusatzdienste wie Sendungsverfolgung oder sogar nicht-logistische Tätigkeite wie die Qualitätsprüfung angeboten.

Der Vertrag zwischen beiden Parteien wird schriftlich festgehalten. Es handelt es sich also bei der Kontraktlogistik um keine Geschäftsbeziehung, die jederzeit abgebrochen werden kann. Die Mindestlaufzeit beträgt etwa ein Jahr. In der Praxis sind es regelmäßig drei bis fünf Jahre.

Insgesamt ist die Kontraktlogistik mit hohen Anforderungen an den Dienstleister verbunden. Vor allem mittelständische Unternehmen profitieren von der Kontraktlogistik, weil die Dienstleister sehr flexibel sind und individuelle Logistiksysteme anbieten können.