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Der Kostenübergang ist ein bestimmter Punkt, an dem bei einem Handelsgeschäft die Kosten der Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Hier sind meist feste Regeln aufgestellt und ein ganz bestimmtes Vorgehen ist gefragt.
Im geschäftlichen Warenverkehr ist es üblich, dass der Transport, sofern dieser mit dem Schiff erfolgt, bis zum Abgangshafen in der Regie des Verkäufers liegt. Hier kommen meist die Lieferkonditionen FOB zum Einsatz. Die Kosten für den Transport vom Werk zum Schiff übernimmt der Verkäufer. Der Kostenübergang ist damit der Punkt, an dem der Verkäufer die Ware dem Reeder übergibt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Empfänger für den Transport und für den Versand der Ware zuständig.
Der Kostenübergang wird in der Regel in einer Lieferklausel festgelegt und so für beide Parteien verbindlich festgeschrieben. Diese Handelsbräuche sind gerade im gewerblichen Bereich sehr verbreitet und üblich. Nur wenn private Personen in die Geschäfte eingebunden sind, sind diese Kosten nicht üblich und werden nicht umgelegt. Der Kostenübergang sollte daher den privaten Verkäufer nicht direkt treffen und man kann hier sicher auch selbst etwas vertraglich regeln.