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Kühlgut ist wohl eines der empfindlichsten Transportgüter, die mit einem Paketdienst oder mit einem anderen Transportträger verschickt und verfrachtet werden können. Dabei handelt es sich hier um Transportgüter, die der ständigen Überwachung bedürfen. Nur wenn eine lückenlose Überwachung stattfindet, kann man sicherstellen, dass die Waren den Empfänger unbeschadet erreichen und sich keine Keime oder Ähnliches bilden.
Zum Kühlgut gehören insbesondere alle möglichen Arten von Lebensmittel, dies beim Verbraucher frisch ankommen sollen. Diese Güter sollten bei Temperaturen zwischen 2 °C und 8 °C gelagert und transportiert werden. Dabei ist es außerordentlich wichtig, dass beim Kühlgut die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Nur so kann beim Kühlgut die Qualität gewährleistet und sichergestellt werden, dass dieses auch frisch beim Kunden ankommt.
Die Paketdienste schließen Frischelieferungen und Kühlgüter recht regelmäßig für den Transport aus. Sie wollen keine Verantwortung für die Ware übernehmen und lassen Kunden Kühlgut nicht versenden. Es gibt aber die Möglichkeit, über Versandhändler frische Lebensmittel zu kaufen, welche dann auch mit dem Paketdienst geliefert werden. Zumindest auf Empfängerseite ist es also möglich, Kühlgut mit einem Paketdienst zu erhalten.
Es empfiehlt sich im Übrigen nicht, auf die Vorgaben zu verzichten und trotz Verbot Kühlgut zu versenden. Wenn dabei etwas passieren sollte, muss der Versender für den Schaden aufkommen. Pakete laufen hier schnell aus und nehmen auch andere Sendungen in Mitleidenschaft. Eventueller Befall de Lagers mit Schädlingen ist dabei auch nicht auszuschließen, wenn die Kühlkette unterbrochen ist.