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Versandziel Liechtenstein

Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:
Ein Versand von Paketen oder Päckchen nach Liechtenstein ist natürlich möglich und kann mit einer Laufzeitorientierung von vier bis fünf Tagen bzw. zwei bis drei Tagen beim teureren Premium-Versand sogar ziemlich schnell abgewickelt werden. Jedoch müssen Sie sich die Mühe machen und für Ihr Paket eine Zollinhaltserklärung ausfüllen sowie einige weitere Zollregularien beachten.

Versandvorbereitungen:
Sie sollten Ihr Paket nach Liechtenstein wie folgt adressieren:
– Anrede
– Vor- und Zuname des Empfängers
– Straße und Hausnummer
– Postleitzahl und Bestimmungsort
– Bestimmungsland
Beim Bestimmungsland muss LIECHTENSTEIN/LIECHTENSTEIN angegeben werden, da der internationale Versand die Angabe des Bestimmungslandes in zwei Sprachen erfordert. Im Fall Liechtenstein lautet die Landesbezeichnung aber auf Deutsch, Englisch und Französisch gleich.

Zollerklärung Liechtenstein:
Für den Versand nach Lichtenstein gibt es einige Zollrichtlinien zu beachten. Zunächst müssen Sie in der Zollinhaltserklärung (CN22 für Päckchen oder CN23 für Pakete) notieren, was sich in dem Paket oder Päckchen befindet und welchen Wert dieser Inhalt hat. Bei der Erklärung können Sie zwischen den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch wählen. Sollte das Paket Schmuck, Uhren, Edelsteine oder Edelmetalle enthalten, muss die Zollinhaltserklärung in zweifacher Ausführung ausgefüllt werden. Die Zollinhaltserklärung ist notwendig, weil Liechtenstein kein Mitglied der Europäischen Union ist und auch nicht in deren Zollgebiet fällt. Da Liechtenstein aber der „European Free Trade Association“ (EFTA) und dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angehört, müssen Sie zumindest beim Versand aus einem EU-Land nach Liechtenstein keine Zollabgaben entrichten. (Stand: Juli 2011)
Für den gewerblichen Versand gelten weitere Zollrichtlinien. So muss dem Paket grundsätzlich eine Handelsrechnung beigelegt werden. Sofern die Waren aus der Europäischen Gemeinschaft stammen, wird außerdem ein Präferenznachweis benötigt. Zudem verlangt Liechtenstein bei einem Warenwert ab 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung, über die Sie sich in unserem Lexikon informieren können.
Nicht zugelassen in Paketen ist Sperrgut, Gefahrgut oder Verbotsgut. Außerdem rät die schweizerische Post vom Versand von Bargeld ab. Wollen Sie Fahrräder verschicken, müssen diese als spezielle Sperrgutsendungen aufgeben und mit entfernten oder eingeschlagenen Lenkern und Pedalen in einer festen Umverpackung transportieren werden.

Natürlich gibt es sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein Auskunftstellen, die Ihnen bei Fragen helfen können. Auf Seiten Liechtensteins kann das Amt für Handel und Transport (AHT) über das Formular auf der Website oder telefonisch unter +423 236/69-04 kontaktiert werden. Zudem stellt der deutsche Zoll für Fragen zwei Rufnummern, 0351/44834-520 (Unternehmen) und 0351/44834-510 (Privatpersonen), bereit. (Stand: Juli 2011)

Bei generellen Fragen zu Liechtenstein kann auch die Liechtensteiner Botschaft in Deutschland (Mail: vertretung@ber.llv.li, Telefonnummer: 030/520006-30) Auskunft geben. Deutschland hat jedoch keine diplomatische Vertretung in Liechtenstein. (Stand: Juli 2011)

Informationen über das ausländische Postunternehmen:
Der Beginn der liechtensteinischen Post liegt im Jahre 1817, als in Balzers die erste Briefsammelstelle eröffnet wurde. Nach einem zwischen den beiden Staaten geschlossenen Staatsvertrag gehörte Liechtenstein ab 1852 zur österreichischen Posthoheit. Erst 1912 wurden die ersten eigenen liechtensteinischen Briefmarken gedruckt. 1920 kündigte Liechtenstein das Postabkommen mit Österreich, eine leichte Zusammenarbeit zwischen der österreichischen und der liechtensteinischen Post wurde jedoch auch fortan beibehalten. Noch 1920 kam es zu einem Postvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Laut diesem Vertrag war die schweizerische Post zwischen dem 1. Februar 1921 und dem 31. Dezember 1999 für die Organisation des liechtensteinischen Postwesens zuständig. Im Dezember 1999 erfolgte die Gründung der Liechtensteinischen Post AG, die nach ihrem Eintrag in das Handelsregister ab 2000 eigenständig und unabhängig von ausländischen Postunternehmen für die Postdienstleistungen in Liechtenstein verantwortlich ist.

Länderbeschreibung:
Liechtenstein ist ein in Mitteleuropa gelegenes Fürstentum, das über Grenzen zu Österreich und zur Schweiz verfügt. Aufgeteilt ist das Land in elf Gemeinden. Als einziger ausländischer Staat überhaupt erkennt Liechtenstein Deutsch als Amtssprache an. Vor allem im Schriftbild und in den Medien wird oft auf Standarddeutsch zurückgegriffen. Da Liechtenstein nur 160 Quadratkilometer groß ist, stellt das Fürstentum zudem das kleinste deutschsprachige Land dar. Die Bevölkerung Liechtensteins beträgt knapp 36.000 und besteht zu zwei Dritteln aus gebürtigen Liechtensteinern. Die restlichen Einwohner sind besonders österreichischen, schweizerischen und deutschen Ursprungs. Die Hauptstadt Liechtensteins ist Vaduz.
Das Klima in dem Fürstentum ist relativ mild mit warmen Sommern mit Temperaturen bis zu 28 Grad und sehr kalten Wintern mit bis zu 15 Grad Minus. Der jährliche Regendurchschnitt liegt zwischen 900 und 1200 Millimeter, in den Alpen muss jedoch mit mehr Regen gerechnet werden.
Der höchste Berg des Landes ist der knapp 2.600 Meter hohe Grauspitz. Liechtenstein ist deutlich über dem Meeresspiegel gelegen, denn der niedrigste Punkt des Landes befindet sich in einer Höhe von 430 Metern.