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Der Lieferschein ist ein Dokument, das die meisten Sendungen beim Transport begleitet. Es gibt über die gelieferten Artikel und Waren Auskunft und stimmt im Idealfall mit der Bestellung und der gelieferten Ware überein.
Lieferscheine enthalten die Stückzahl der Ware, eine genaue Beschreibung des Liefergegenstandes, das Gewicht und das Lieferdatum. Damit hat der Lieferschein auch einen Beweischarakter und gilt als Urkunde. Von daher muss er bei Kaufleuten auch mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Wenn er als Rechnung fungiert, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist. Dann müssen die Dokumente mindestens zehn Jahre aufgehoben werden.
Die Erstellung eines Lieferscheines ist allerdings gesetzlich nicht geregelt. Hier gilt nur der Grundsatz, dass der Empfänger der Waren eine Rechnung erhalten muss. Doch der Lieferschein begleitet meist die Ware. Die Rechnung wird dieser später hinterher geschickt.
In vielen Bereichen der Wirtschaft geht man heute aber schon zur elektronischen Erstellung von Lieferscheinen über. So wird in der Automobilindustrie schon sehr schnell und seit langem der elektronische Lieferschein genutzt. Sobald die Ware das Lager verlässt, geht der Lieferschein zum Kunden und wird schon vorher im System und im Wareneingang vermerkt. So kann dieser sich schon im Vorfeld über den Warenzufluss informieren.