pag Lieferung - Definition im Lexikon von XPaket

Lieferung

Die Lieferung ist das Überbringen der Ware zum Empfänger und damit die eigentliche Auslieferung und Erfüllung der Transportleistung. Nur wenn der Lieferant die Ware am Erfüllungsort abgegeben hat, ist diese geliefert und seine Aufgabe, die Lieferung, ist erfüllt. Danach kann er die Lieferung in Rechnung stellen und erhält dafür sein Geld.

Die Lieferung wird bei den meisten Verträgen in den Lieferbedingungen geregelt. Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen geliefert werden soll und wer die Kosten für die Lieferung zu tragen hat. Ist dies nicht geregelt, gibt es zwischen den Parteien nicht selten Streit um die genauen Bedingungen der Lieferung.

Wichtig ist aber, dass der Empfänger die Lieferung auch annimmt. Verweigert der Empfänger die Abnahme, wird der Lieferant in aller Regel trotzdem von seiner Lieferpflicht frei, da der Empfänger nur selten ein Recht zur Lieferverweigerung hat. Er kann die Annahme nur dann verweigern, wenn die Lieferung mangelhaft ist und er damit klarstellen will, dass er diese nicht zur Erfüllung annehmen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Transporteur die Waren auf dem Transport beschädigt hat oder ihm ein Teil abhanden gekommen ist.