pag Nachsendeauftrag - Definition im Lexikon von XPaket

Nachsendeauftrag

Bei einem Nachsendeauftrag handelt es sich um eine Serviceleistung, die die meisten Versandunternehmen und Briefzusteller anbieten. Hier kann der Kunde sich die Post an eine andere Adresse nachsenden lassen und so seine Post auch empfangen, wenn er umgezogen ist. So braucht der Kunde zunächst nicht jeden von seiner geänderten Anschrift zu unterrichten, kann nach und nach die Post abarbeiten und den Empfängern die neue Adresse zukommen lassen.

Die Deutsche Post bietet den Nachsendeauftrag für Briefe an. Aber auch bei anderen Briefversendern kann ein solcher Service eingerichtet werden. Die Post wird bis zu 12 Monaten nachgesendet und dem Empfänger somit am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt. Aber auch in den Urlaub kann sich der Postkunde die Post nachschicken lassen. Dazu muss einfach nur ein kürzerer Zeitraum angegeben werden. Nach dem urlaub kommt die Post dann wieder wie gewohnt an den eigenen Wohnort.

Die Absender der Post können aber auch verfügen, dass die Post nicht nachgesendet wird. Damit kann es passieren, das man eine wichtige Frist versäumt und einem damit Ansprüche verloren gehen. Doch sind im Falle von gerichtlichen Streitigkeiten noch nicht alle Stricke gerissen. Hier kann man sich noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und so das Fristversäumnis ungeschehen machen.