pag
Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung
Die Standardlaufzeit für Päckchen und Pakete nach Neukaledonien beläuft sich auf mindestens 30 Tage, unter Umständen kann die Zustellzeit noch länger dauern. Für Pakete besteht bei einigen Postdienstleistern die Möglichkeit einen sogenannten Premium-Tarif hinzu zu buchen und so die Laufzeit auf 10 bis 15 Tage zu verkürzen. Vollständig zurückverfolgen lässt sich Ihre Sendung leider nicht. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Postdienstleistern die gleichen Vorgaben für Maße und Gewicht von Paketen und Päckchen machen.
Versandvorbereitungen:
Um Missverständnisse beim Versand von Päckchen und Paketen nach Neukaledonien zu vermeiden, sollten Sie die Adressen immer in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern vermerken. Außerdem empfiehlt es sich die landestypische Adressierweise zu übernehmen.
– Name des Empfängers
– Hausnummer und Straße
– Postfach
– Postleitzahl und Bestimmungsort
– Bestimmungsland
Bitte geben das Bestimmungsland in Großbuchstaben und neben Deutsch (NEUKALEDONIEN) noch in weiteren Sprachen an. Zum Beispiel Englisch (NEW CALEDONIA) oder Französisch (NOUVELLE-CALÉDONIE).
Zollerklärung Neukaledonien:
Für Pakete und Päckchen müssen Sie jeweils eine Zollinhaltserklärung in französischer Sprache ausfüllen. Dazu nehmen Sie bei Päckchen bitte das Formblatt CN22 und bei Paketen das Formblatt CN23. Achten Sie darauf, leserlich zu schreiben und die Formulare von außen gut sichtbar an der Adressenseite der Sendung zu befestigen. Das Beifügen von persönlichen Mitteilungen ist leider nicht erlaubt. Ebenfalls verboten ist das Einführen von Tierprodukten aller Art. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Botschaften, denn nur hier erhalten Sie rechtsverbindlich Auskunft. Da es sich bei Neukaledonien um ein Überseeterritorium Frankreichs handelt, können Sie sich gerne an die französische Botschaft in Berlin wenden. Zu erreichen ist diese von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 030-5 90 03 90 00, der Faxnummer 030-5 90 03 91 10 oder per E-Mail unter kanzlei@botschaft-frankreich.de. Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Paris. Sie können sowohl telefonisch unter der Nummer 0033 1-53 83 45 00, als auch per Fax unter der Nummer 0033 1-53 83 45 02 oder per E-Mail unter info@paris.diplo.de Kontakt aufnehmen.
Informationen über das ausländische Postunternehmen:
Die Postämter von Neukaledonien sind auf der ganzen Insel verstreut und tragen die Abkürzung OPT NC. Sie sind nicht nur im Bereich des Postwesens, sondern auch im Bereich der Telekommunikation sowie im Finanzdienstleistungssektor tätig. 2003 gewann die Philatelie der Post Neukaledoniens die Weltmeisterschaft.
Länderbeschreibung Neukaledonien:
Neukaledonien ist eine zu Frankreich gehörende Inselgruppe im südlichen Pazifik. Geographisch gehören die Inseln zu Melanesien. Die Inseln umfassen eine Gesamtfläche von 19.060 Quadratkilometern, wovon etwa 485 Quadratkilometer von Wasser bedeckt sind. Die Hauptstadt ist Nouméa. Etwa 245.580 Menschen leben in Neukaledonien. Flora und Fauna weisen einen hohen Grad an Endemismus auf. Viele Arten sind bedroht oder bereits ausgestorben, vielfach auch bedingt durch zahlreiche Buschfeuer. Es gibt circa 23 endemische Vogelarten. Seit 1853 sind die Inseln in französischem Besitz. Noch heute ist die Amtssprache Französisch. Es werden aber auch zahlreiche andere, zum Teil ursprüngliche Sprachen, gesprochen. Frankreich nutzte Neukaledonien in der Vergangenheit vorrangig als Strafkolonie bevor mit dem 20. Jahrhundert immer mehr weiße Siedler und asiatische Arbeiter in die Kolonie kamen. Die einheimische Bevölkerung wurde lange Jahre durch das Apartheid-ähnliche System des Code de l’indigénat massiv unterdrückt. Es kam immer wieder zu Revolten und Aufständen, die allerdings niedergeschlagen wurden. Nach dem 2. Weltkrieg wurde Neukaledonien zu einem Übersee-Territorium erklärt und 1953 erhielt die Bevölkerung französische Bürgerrechte. Erst in den 1980er-Jahren entwickelte sich eine Unabhängigkeitsbewegung. Neukaledonien hat den Sonderstatus einer Collectivité sui generis nach den Artikeln 76 und 77 der französischen Verfassung. Nach dieser muss in den Jahren zwischen 2014 und 2019 ein Plebiszit abgehalten werden, in dem die Einwohner entscheiden, ob die Inselgruppe weiterhin unter der Territorialhoheit des Staates Frankreich verbleiben soll oder die Unabhängigkeit erwirbt. Die Wirtschaft der Inseln besteht vor allem aus Handwerk, Bergbau, Industrie und Tourismus. Landwirtschaft spielt in Neukaledonien nur eine untergeordnete Rolle. Die Inseln sind nicht in das europäische Umsatzsteuersystem integriert, so dass Ware aus Europa umsatzsteuerfrei bezogen werden kann. Es werden durch den neukaledonischen Zoll Einfuhrzölle erhoben. (Stand: Dezember 2011)