pag Reederei - Definition im Lexikon von XPaket

Reederei

Eine Reederei ist eine Gesellschaftsform, die sich in der Schifffahrt finden lässt. Bei einer Reederei handelt es sich um ein Unternehmen, das mindestens ein Schiff besitzt und dieses zum Erwirtschaften von Gewinnen einsetzt. Dabei handelt es sich meist um eigenständige juristische Personen, die ähnlich einer GmbH oder AG organisiert sind.

Bei der Reederei gibt es in der Regel zwei Formen von Zusammenschlüssen. So unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der Partenreederei und der Linienreederei. Die Partenreederei ist ein Unternehmen, das aus mehreren Personen besteht. Diese Personen betreiben gemeinschaftlich mindestens ein Schiff, das sie zum Erwerb bei der Seefahrt einsetzen. Diese Gesellschaftsform ist normalerweise bei einem Schiffsfonds anzunehmen, welches ein Schiff mit einer Vielzahl von Anteilseignern unterhält.

Die Linienreederei ist hingegen eine Rederei, welche sich ausschließlich mit der Linienfahrt beschäftigt. Sie lässt die Schiffe nach einem festen Fahrplan fahren und befördert so die Güter. Dabei müssen die Schiffe der Linienrederei nicht unbedingt gehören. Hier werden auch fremde Schiffe benutzt so das eine Linienreederei nicht unbedingt ein Reeder sein muss.

Der Zweck einer Reederei ist hingegen immer der gleiche. Man versucht die Schiffe zu bemannen, auszurüsten und mit dem Einsatz dieses Schiffes letztlich Geld zu verdienen. Aber auch mit der bloßen Befrachtung eines Schiffes kann sich die Reederei beschäftigen.