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Bei einer Retoure spricht man von einer Rücksendung von Waren an den Absender. Meist wurden die Waren falsch geliefert oder haben die falsche Größe. Aber auch im Rahmen des Rückgabe- und Widerrufsrechtes kann der Kunde seine Sendungen retournieren und so seiner Leistungspflicht gegenüber dem Verkäufer nachkommen.
Gerade wenn eine Sendung falsch geliefert wurde, eine Reklamation vorliegt oder gar storniert wurde, muss die Sendung kostenneutral zum Lieferanten zurückgeschickt werden. Dafür werden meist Retoure-Aufkleber an den Kunden ausgegeben, damit dieser ein Paket bei einer Retoure einfach an den Paketdienst abgeben und dieser dann den Versand an den Versender selbst vornehmen kann. So kommen die Waren recht schnell wieder beim Verkäufer an.
Mit der Retournierung befinden sich die Waren dann wieder im Besitz des Absenders und Verkäufers. Nachdem die Retouren eine Qualitätskontrolle durchlaufen haben, dürfen sie auch wieder als Neuware verkauft und an andere Kunden verschickt werden.
Wenn ein privater Kunde in Deutschland bei einem Unternehmen im Internet bestellt und der Bestellwert über 40 Euro liegt, darf die Retoure nicht in Rechnung gestellt werden. Dann liegt ein Fernabsatzvertrag vor und die Rücksendekosten muss der Verkäufer tragen.