pag Risikoübergang - Definition im Lexikon von XPaket

Risikoübergang

Der Risikoübergang ist der Punkt, bei dem die Gefahr des Untergangs der Ware auf den Empfänger übergeht. Damit hat der Absender der Ware keine Verantwortlichkeit mehr für das Ankommen und der Empfänger trägt ab diesem Zeitpunkt das Risiko. Somit ist der Risikoübergang gleichzusetzen mit dem Gefahrübergang.

Für das Versandgeschäft ist das ein sehr entscheidender Punkt. Der Verkäufer einer Sache haftet in Deutschland als gewerblicher Verkäufer für den Erhalt der Ware genau bis zu Haustür. Er muss sie nachliefen, wenn die Sache beschädigt wird oder verloren geht. Daher ist ein gutes System des Paketdienstes, der den Warenfluss und die Pakete genau verfolgen kann, sehr wichtig. Nur wenn man als Paketdienst die Pakete lückenlos verfolgen kann, wird man von den gewerblichen Kunden das Vertrauen erhalten und die Pakete liefern dürfen.

Beim privaten Kunden sieht es mit dem Risikoübergang anders aus. Er wird schon von seiner Leistungspflicht befreit, wenn er seine Sendung an eine sorgfältig ausgewählte Versandperson übergeben hat. Damit sollte dieser Punkt meist genau auf die Aufgabe des Paketes fallen und damit den Risikoübergang darstellen. Nun ist der Empfänger für Schäden verantwortlich und muss gegebenenfalls mit dem Verlorengehen der Lieferung leben.