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Das Schengener Abkommen wurde 1985 von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland sowie den Benelux-Staaten getroffen und 1997 im Vertrag von Amsterdam auf die Europäische Union ausgeweitet. Heutzutage umfasst das Abkommen neben dem Großteil der EU-Staaten auch Norwegen, Island und die Schweiz (Stand: Juli 2011). Kernpunkt des Schengener Abkommens ist die Vereinbarung, die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Grenzkontrollen sind jedoch in Ausnahmefällen wie Nato-Gipfeln oder sportlichen Großereignissen, in denen Mitgliedsstaaten eine Gefährdung ihrer inneren Sicherheit wahrnehmen, erlaubt.
Um für die Schengen-Staaten eine Einheitlichkeit bei Sicherheit und Recht zu gewährleisten, wurden Ausgleichsmaßnahmen für die weggefallenen Binnenkontrollen geschaffen. Diese Maßnahmen umfassen eine Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Schengen-Staaten, einheitliche Vorschriften für Einreise und kurze Aufenthalte von Personen aus Drittstaaten (z. B einheitliche Schengen-Visa), die Abstimmung bei Asylfragen sowie ein Vorgehen gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel. Zentral ist die verstärkte Kontrolle der Außengrenzen nach einheitlichen Maßgaben. Um gemeinsam die innere Sicherheit des Schengen-Raums gewährleisten zu können, verfügen die Mitgliedstaaten über das Schengen-Informations-System (SIS). Das SIS stellt eine Art elektronischen Fahndungsverbund dar, bei dem polizeirelevante Daten zwischen den Schengen-Staaten ausgetauscht werden.
Für EU-Bürger bedeutet das Abkommen eine deutliche Ausweitung ihrer Reisefreiheit. Aber auch Bürger, die nicht aus einem Schengen-Mitgliedsland stammen, profitieren von dem Abkommen. Denn mit ein gültigen Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsstaaten ausgestellt wurde, können Sie ohne weitere Visa alle anderen Schengen-Länder für Kurzaufenthalte besuchen.
Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen im Personenverkehr bleiben Zollkontrollen und -formalitäten bei Einreise und Wareneinfuhr von einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat, der nicht der Europäischen Zollunion angehört, bestehen. Die European Free Trade Association (EFTA)-Mitgliedsländer Liechtenstein, die Schweiz, Island und Norwegen gehören zwar zum Schengener Abkommen, aber nicht zur Zollunion. Durch die Mitgliedschaft Norwegens, Islands und Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum ist der Warenverkehr zwischen diesen drei Staaten und der Europäischen Union aber frei.
Geschichte
Unterzeichnet wurde das Schengen Abkommen am 14. Juni 1985 von den Benelux-Staaten Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie Frankreich und Deutschland in dem luxemburgischen Grenzort Schengen. Das Abkommen beinhaltet die Abschaffung der Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den unterzeichnenden Staaten.
Für die Umsetzung des Abkommens wurde am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), offiziell Übereinkunft zur Durchführung des Schengener Abkommens genannt, unterzeichnet. Inhalt des Durchführungsübereinkommens sind Ausgleichsmaßnahmen wie verstärkte und abgestimmte Kontrollen an den Außengrenzen, die der Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums dienen.
Am 01. September 1993 trat das Schengener Durchführungsabkommen zumindest theoretisch in Kraft. Da jedoch die für die Anwendung der einzelnen Bestimmungen benötigten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, wie das Vorhandensein von gemeinsamen Datenbanken und einer Datenschutzbehörde, noch geschaffen werden mussten, erfolgte die praktische Inkraftsetzung erst am 26. März 1995.
Mit dem Vertrag vom Amsterdam am 2. Oktober 1997 wurde die Integration des Übereinkommens in das EU-Recht beschlossen, wobei die Umsetzung dieser Integration Anfang Mai 1999 erfolgte.
Mitgliedsstaaten
Nach Unterzeichnung des Durchführungsabkommens 1990 ist der Schengen-Raum mehrfach erweitert wurden. Insgesamt wenden 25 Staaten das Schengener Abkommen vollständig an (Stand: Juli 2011). Zu den Schengen-Vollanwenderstaaten zählen neben 22 Mitgliedsstaaten der EU auch Island, Norwegen und die Schweiz. Dänemark gilt zwar als Vollanwender der Regelungen des Abkommens, behält sich aber das Recht vor, über die Anwendung und Umsetzungen zukünftiger Entscheidungen im Einzelfall zu entscheiden.
Zusätzlich zu den Vollanwendern gibt es innerhalb Europas einige Staaten, die Teile des Abkommens anwenden bzw. für die Sonderregelungen gelten.
Die EU-Mitglieder Großbritannien und Irland sind dem Schengen-Abkommen nicht beigetreten und wenden die Richtlinien des Abkommens nur zu Teilen an. Eine Ausstellung von Schengen-Visa durch Irland oder Großbritannien erfolgt beispielsweise nicht. Stimmt der EU-Rat zu, können beide Länder den Schengen-Besitzstand entweder vollständig oder zumindest teilweise übernehmen und auch bei seiner Weiterentwicklung mitwirken.
Rumänien, Bulgarien und Zypern sind zwar Mitglieder der Europäischen Union, erfüllen die Voraussetzungen für die vollständige Übernahme des Schengener Abkommens noch nicht. So findet nur ein Teil des Besitzstandes eine Anwendung, eine Ausstellung von Schengen-Visa ist noch ausgeschlossen.
San Marino und Andorra haben das Durchführungsübereinkommen nicht explizit unterschrieben. Die beiden Staaten betreiben jedoch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bzw. Italien. Liechtenstein hatte das Abkommen bereits 2008 unterschrieben, jedoch bis jetzt noch nicht inkraftgesetzt (Stand: Juli 2011). Der offizielle Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum und damit der Wegfall der Grenzkontrollen soll im zweiten Halbjahr 2011 erfolgen. Anfang März 2011 hatte der Rat der Europäischen Union das Abkommen ratifiziert und so das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.
Quellen: (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Spiegel Online)