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Ein Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung, die durch den Internationalen Währungsfonds im Jahre 1969 eingeführt wurde und nicht an den Devisenmärkten gehandelt wird. Schon Anfang der 1960er-Jahre hatte man Angst, dass es zu Liquiditätsengpässen kommen könnte, wenn die Leitwährung, der US-Dollar, und die Handelsströme ungleichmäßig wachsen. So wurde eine eigene Währungseinheit geschaffen, die aus den fünf wichtigsten Währungen der Welt besteht.
Neben dem US-Dollar sind noch der Yen aus Japan, das Britische Pfund und der Euro aus Frankreich und Deutschland in dieser Währung erfasst und wird aus diesem Kurs ermittelt. Mit den Sonderziehungsrechten können sich die Länder, die diese zugeteilt bekommen, beim IWF Geld leihen und damit ihre Schulden bezahlen. Der Wechselkurs wird dabei jeden Tag an der Börse in London festgelegt. Falls diese Börse doch einmal geschlossen ist, wird der Kurs in New York notiert. So ist es möglich, dass die Länder immer einen festen Kurs vorgegeben bekommen.
Eine weitere Funktion der Sonderziehungsrechte ist die Funktion in den Handelssystemen. Gerade bei Haftungsansprüchen wird mit Sonderziehungsrechten gerechnet, um eine einheitliche Währung zu haben und um damit die Haftungsansprüche gleichmäßig auszugleichen. Damit ist der Schaden auf der ganzen Welt gleich viel wert.