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Beim Sperrigkeitszuschlag handelt es sich um einen Preisaufschlag, den die meisten Versandunternehmen für die Beförderung besonders sperrige Güter verlangen. Die meisten Paketdienstleister haben ein Problem damit, das Speergüter von ihnen gesondert behandelt werden müssen und damit teurer in der Beförderung sind. So wird vonseiten des Versandbeauftragten ein Zuschlag erhoben: Der Kunde muss führ die Mehrarbeit bezahlen.
Als Sperrgut werden die Güter bezeichnet, die besonders viel Platz einnehmen und von der Größe her gesehen über der normalen Paketnorm liegen. Die Paketdienste legen recht einheitlich fest, wie groß die Pakete sein dürfen, und ordnen diese in verschiedene Größenklassen ein. So ist für jede Größe ein anderer Preis zu zahlen. Doch es gibt auch Sendungen, die außerhalb dieser Größenklassen liegen. Da der Versand solcher Güter komplizierter ist, wird ein Sperrigkeitszuschlag gezahlt fällig.
Das Komplizierte daran ist die Tatsache, dass Paketbänder und auch die Fahrzeuge nur für Pakete der einzelnen Größenklassen ausgelegt sind. Durch die Sperrgüter wird es notwendig, dass der Versandprozess in diesem Fall manuell abgewickelt wird. Mit diesem Mehraufwand lässt sich der Sperrigkeitszuschlag recht gut vertreten.