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Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:
Wenn Sie ein Paket oder Päckchen an einen Empfänger in der Türkei verschicken wollen, müssen Sie, besonders beim gewerblichen Versand, eine Vielzahl von Zollrichtlinien beachten. Haben Sie sämtlichen Zollvorgaben Folge geleistet, müssen Sie nur noch 10 bis 15 Tage warten, bis Ihr Paket die Türkei erreicht. Mit drei bis neun Tagen Laufzeit geht es beim teureren Premium- oder Expressversand deutlich schneller.
Versandvorbereitungen:
Ein Paket oder Päckchen kann allgemein nur dann auch an seinen Empfänger übergeben werden, wenn die Post über dessen korrekte Adresse verfügt. Aus diesem Grund sollten Sie viel Wert auf die korrekte Adressierung Ihres Pakets legen und diesen Vorgaben zur Adressierung folgen:
– Name des Empfängers
– Bezirk, Straße und Hausnummer
– Postleitzahl und Bestimmungsort
– Bestimmungsland
Bei der Adressangabe sollten lateinische Buchstaben sowie bei Bestimmungsort und -land Großbuchstaben benutzt werden. Wichtig ist auch, dass Sie bei der Adressierung sowohl die deutsche Landesbezeichnung TÜRKEI als auch die französische ( TURQUIE) oder englische (TURKEY) Bezeichnung vermerken.
Zollerklärung Türkei:
Die Türkei ist kein Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder deren Zollgebiets. Immerhin gibt es zwischen der Türkei und der Europäischen Union eine Zollunion, die die Form eines Freihandelsabkommens hat. Trotz der Zollunion werden in jedem Fall Zollinhaltserklärungen verlangt. Die Erklärung muss auf Englisch, Französisch oder Türkisch ausgefüllt und für Päckchen einfach (Formblatt CN22) und für Pakete dreifach (Formblatt CN23) vorgelegt werden. Auf der Grundlage der Zollinhaltserklärungen erfolgt die Berechnung eventueller Zölle. Wenn Ihr Paket oder Päckchen eine Geschenksendung ist und der Wert des Inhalts unter 100 Euro liegt, müssen Sie in der Regel keine Zollangaben machen. Geschenksendungen sollten bei der Zollinhaltserklärung als solche ausgewiesen werden, der Empfänger laut Adressangabe muss eine Privatperson sein und zudem dürfen sich in dem Paket keine Rechnungen befinden. Für Geschenksendungen nicht zugelassene Inhalte sind: Spirituosen, Produkte mit alkoholischen Inhaltsstoffen, Mobiltelefone, Tabak und Tabaksubstitute. Sollten Sie diese Waren dennoch als private (Geschenk)Sendung in die Türkei verschicken, können für die Sendungen Zollgebühren anfallen.
Neben dem privaten Versand in die Türkei können natürlich auch Waren gewerblich in das Land verschickt werden. Für gewerbliche Sendungen werden folgende Dokumente benötigt: eine Handelsrechnung, eine Ausfuhranmeldung (Warenwert von über 1.000 Euro) und wenn die Waren aus einem EG-Mitgliedsland stammen, ein Präferenznachweis. Die Handelsrechnung sollte in der englischen Sprache ausgestellt sein und zusammen mit dem Original sollten auch drei Kopien eingereicht werden. Bezüglich der Ausfuhranmeldung müssen Sie entweder die Blätter 1, 2 und 3 (Warenwert zwischen 1.000 und 3.000 Euro) ausfüllen oder die Seite 3 (Warenwert von über 3.000 Euro) vorab dem Zoll aushändigen. Handelt es sich bei der gewerblichen Sendung um Kohle und Stahl (EGKS-Waren) oder von der Agrarregelung betroffene Waren mit einem Warenwert unter 6.000 Euro, wird zudem eine Ursprungserklärung benötigt.
Über die bereits genannten generellen Zollrichtlinien hinaus existieren noch weitere Vorgaben für den gewerblichen Versand in die Türkei, die jeweils spezielle Waren betreffen. Warensendungen mit Mobiltelefonen, Computern oder Laptops dürfen nur dann in die Türkei verschickt werden, wenn der Empfänger über eine spezielle, vom türkischen Industrieministerium ausgestellte Erlaubnis verfügt und diese dem Zoll vorlegt. Bei Mobiltelefonen werden zudem weitere Dokumente benötigt, die das türkische Telekommunikationsministerium und die türkische Post ausstellen müssen und die der Empfänger im Voraus zusammenstellen muss. Probesendungen dürfen nur mit einer Rechnung, die Wertangaben enthält, in das Land verschickt werden. Handelt es sich um gebührenfreie Sendungen, muss „Wertangabe nur die Zollabfertigung“ auf der Rechnung vermerkt werden.
Auch bei den für Paket- oder Warensendungen zugelassenen Inhalten gibt es einige Einschränkungen, denn verboten sind zum einen Sperr-, Verbots- und Gefahrengüter und zum anderen leicht schmelzbare, flüssige, zerbrechliche sowie leicht verderbliche Inhalte.
Aufgrund der Vielzahl an Zollrichtlinien kommen häufig Unklarheiten bezüglich des Versands in die Türkei auf. Damit Sie an Fragen nicht verzweifeln oder Ihr Paket wegen einer Nichtbeachtung von Zollformalitäten nicht in das Land zugestellt wird, können Sie entweder den deutschen Zoll (Telefonnummer: 0351/44834-510 für Privatpersonen und 0351/44834-520 für Unternehmen) oder die türkischen Zollbehörden (Telefon: +90 312/306-8000, E-Mail: bilgiedinme@gumruk.gov.tr) kontaktieren. (Stand: August 2011)
Generelle Informationen zum Land können Ihnen am besten die Botschaften geben. Die türkische Botschaft in Berlin hat die Haupttelefonnummer 030/275850 und die Mailadresse turk.em.berlin@t-online.de, die Durchwahl für die Abteilung für Finanzen und Zollwesen lautet 030/27896850. Natürlich unterhält auch Deutschland eine Botschaft in der Türkei, die telefonische (+90 312/455-5100) und elektronische Kontaktmöglichkeiten (info@ankara.diplo.de) bietet. (Stand: August 2011)
Informationen über das ausländische Postunternehmen:
Der Anfang des türkischen Postwesens liegt im 15. Jahrhundert, als sogenannte Läufer, die lange Strecken schnell und ohne Zwischenstopps zurücklegen konnten, für die Übermittlung von Nachrichten zuständig waren. Die Läufer konnten sogar Gräben und Bäche überwinden, über die sie sich mit den kleinen Stangen schwangen, die sie immer bei sich hatten. Zunächst überbrachten die Läufer nur Nachrichten für staatliche Einrichtungen, wobei die Nachrichtenübermittlung später auch auf die einfachen Bürger ausgeweitet wurde.
Bis in das 19. Jahrhundert erfolgte die ganze Postzustellung in der Türkei über diese Läufer, danach wurden die Läufer durch Reiter ersetzt. Seit 1926 gibt es in der Türkei einen Postdienst mit festgelegten Zeiten für die Abfahrt und Ankunft von Reitern, der jedoch in den ersten 15 Jahren auf staatliche Angelegenheiten beschränkt war. Im Jahre 1871 erfolgte eine Zusammenlegung der türkischen Post mit der Telegrafie, 1875 kam es dann zum Beitritt der Türkei in den Allgemeinen Postvereinsvertrag von Bern.
Der heutige türkische Postdienstleister heißt „PTT“.
Länderbeschreibung:
Die Türkei, offiziell Republik Türkei, ist sowohl auf dem europäischen als auch auf dem asiatischen Kontinent gelegen. Jedoch stellt der asiatische Teil mit 97 Prozent fast die ganze Landesfläche dar. Die Bosporus-Brücke in Istanbul ist als Verbindung zwischen türkischen und dem europäischen Landesteil weltweit bekannt. Die Türkei ist 814.578 Quadratkilometer groß und hat damit die etwa 2,3-fache Größe der Bundesrepublik Deutschland. Die Bevölkerungszahl der Türkei beträgt knapp 74 Millionen, wobei die Hauptstadt Ankara mit einer Einwohnerzahl von etwa 4,7 Millionen die größte Stadt des Landes ist. Die türkische Bevölkerung ist vergleichsweise jung, das Durchschnittsalter liegt bei nur 29,2 Jahren. Annähernd die gesamte Bevölkerung, immerhin kapp 99Prozent, haben muslimische Wurzeln. Die Amtssprache des Landes ist Türkisch
Etwa ein Viertel der Landesfläche wird von Wald bedeckt, dazu erfolgt bei weiteren 36 Prozent eine landwirtschaftliche Nutzung. Das Land besteht aus sieben verschiedenen geografischen Regionen: die Ägäisregion, die Marmararegion, die Mittelmeerregion, Ost- und Südostanatolien, Schwarzmeerregion sowie Zentralanatolien. Die Türkei verfügt über einige Gebirge, der höchste Berg, der Große Ararat, ist immerhin 5.137 Meter hoch. Die Türkei ist umgeben von acht Nachbarländern: Griechenland, Bulgarien, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Iran, Irak und Syrien.