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Standardlaufzeiten und Abwicklung der Zustellung:
Bei einem Versand in die Vereinigten Arabischen Emirate müssen Sie einige Dinge beachten. Der Versand in das Land ist nämlich nur möglich, wenn dem Zoll alle benötigten Zolldokumente wie beispielsweise eine Zollinhaltserklärung vorliegen. Sind alle Zolldokumente ausgefüllt, müssen Sie nur noch eine Laufzeit von acht bis zwölf Tagen abwarten. Wenn Ihnen die Versanddauer zu lange ist, können Sie einen Expressversand mit einer Laufzeitorientierung von sechs bis acht Tagen wählen.
Unabhängig davon, ob Sie sich für den Standard- oder den Expressversand entscheiden, finden Sie mit unserem Versandkostenrechner den günstigsten Tarif.
Versandvorbereitungen:
Grundsätzlich gilt für den Brief- und Paketversand, dass eine Zustellung ohne eine richtige und vollständige Adressangabe des Empfängers nicht erfolgen kann. Damit Ihr Paket einfach zugestellt werden kann, sollten Sie also viel Wert auf eine korrekte Adressierung legen:
– Name des Empfängers
– Postfach
– Bestimmungsort
– Bestimmungsland
Zu einer korrekten Adressangabe gehören noch zwei weitere Dinge: die Verwendung von Großbuchstaben beim Bestimmungsland sowie die Angabe des Bestimmungslandes in zwei verschiedenen Sprachen. Für die letztere Anforderung besteht zusätzlich zur deutschen Sprache die Wahl zwischen den Sprachen Englisch (UNITED ARAB EMIRATES) und Französisch (EMIRATS ARABESUNIS).
Zollerklärung Vereinigte Arabische Emirate:
Für den internationalen Versand von Deutschland aus werden nur dann keine Zolldokumente verlangt, wenn das Bestimmungsland zur Europäischen Union oder zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft (EG) gehört. Da die Vereinigten Arabischen Emirate keine der beiden Bedingungen erfüllen, müssen Sie auf jeden Fall eine Zollinhaltserklärung vorlegen. Während die Erklärung bei Paketen (Formblatt CN23) nur auf Englisch ausgefüllt werden darf, kommt für Päckchen (Formblatt CN22) die englische, spanische, französische oder arabische Sprache in Frage. Es gibt in Bezug auf die Zollinhaltserklärung noch einen weiteren Unterschied zwischen Paketen und Päckchen: Für Pakete werden zwei Zollinhaltserklärungen benötigt, für Päckchen nur eine.
Wenn Sie in eine Geschenksendung in die Vereinigten Arabischen Emirate verschicken wollen, ist Ihr Paket oder Päckchen unter zwei Bedingungen von den Zollabgaben befreit. Zum einen darf der Warenwert 1000 Dirham, umgerechnet circa 190 Euro (Stand: 15.08.2011), nicht überschreiten und zum anderen muss neben der Inhaltserklärung auch eine Rechnung für den Paketinhalt beigelegt sein.
Eine Befreiung von Zollgebühren ist für den gewerblichen Versand nicht möglich. Zudem reicht hier in Bezug auf die Zolldokumente eine einfache Zollinhaltserklärung auch nicht aus. Sie benötigen generell eine Handelsrechnung sowie wenn Ihre Waren aus einem Mitgliedsland der EG stammen, einen Präferenznachweis. Meistens haben die Paketsendungen im gewerblichen Rahmen einen deutlich höheren Warenwert als beispielsweise Geschenksendungen an Privatpersonen. Liegt dieser Warenwert über 1.000 Euro, müssen Sie dem Zoll auch eine Ausfuhranmeldung zukommen lassen. Die für die Ausfuhranmeldung relevanten Vorgaben sind:
– ab 1.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 1, 2 und 3
– ab 3.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 3 vorabgefertigt
– bis 6.000 Euro Warenwert: Ursprungserklärung
– bei Ausfuhren zum Zwecke der Kumulierung: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Sie haben alle Zolldokumente ausgefüllt? Dann sollten Sie nur noch sichergehen, dass sich in Ihrem Paket kein Gefahr-, Verbots- oder Sperrgut befindet.
Für Zollangelegenheiten sind logischerweise die Zollbehörden beider Länder zuständig. Dementsprechend sind diese Behörden auch die erste Anlaufstelle für den Zoll betreffende Fragen beim internationalen Versand. Der deutsche Zoll verfügt mit zwei Rufnummern (0351/44834-510 für Privatpersonen und 0351/44834-520 für Unternehmen) über gute Kontaktmöglichkeiten und auch der Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate ist für Nachfragen erreichbar (E-Mailadresse: services@customs.ae) (Stand August 2011).
Vor allem im diplomatischen Bereich und bei allgemeinen Fragen spielen die Botschaften eine wichtige Rolle. Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland rufen Sie am besten an (030/51 65 16). Die deutsche Botschaft in Abu Dhabi können Sie ebenfalls anrufen (+97 12/64466-93), eine Kontaktaufnahme ist jedoch auch per Mail (info@abu-dhabi.diplo.de) möglich. (Stand: August 2011)
Informationen über das ausländische Postunternehmen:
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird der Postversand von der “Emirates Post” abgewickelt. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Emirates Post Holding und betreibt in dem Land über 106 Postämter, in denen es seinen Kunden alle klassischen Postdienstleistungen anbietet. Zu den angebotenen Leistungen zählen neben Expresszustellungen oder Nachnahmesendungen auch Geldüberweisungen mit Western Union. Das erste Postamt wurde in dem Land vor über 100 Jahren im August 1909 eröffnet.
Länderbeschreibung:
Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen als Föderation aus sieben Emiraten, die sich im Südosten der Arabischen Halbinsel befinden. Die Arabische Halbinsel wiederum liegt im Südwesten von Asien. Die Vereinigten Arabischen Emirate grenzen an den Oman, Saudi-Arabien sowie den Persischen Golf. Die Landesgröße beträgt 83.600 Quaratkilometer. Von den etwa 8,2 Millionen Einwohnern sind annähernd 90 Prozent Ausländer. Die Einwohnerzahl der Vereinigten Arabischen Emirate hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht, denn die Bevölkerungszahl betrug bei der Gründung im Jahre 1971 nur 180.000. Die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate ist Abu Dhabi und die offizielle Amtssprache ist Arabisch. In dem Land spricht jedoch auch ein Großteil der Bevölkerung Englisch.
Das Klima in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein Tropenklima mit feuchtheißen Sommern, die an der Küste bis zu 50 Grad erreichen und eine Luftfeuchtigkeit von fast 100 Prozent haben. Auch im Landesinneren ist es extrem heiß und sehr trocken.