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Bei der Warensendung handelt es sich um eine Sendungsart der Deutschen Post AG, die für die damalige Deutsche Bundespost am 1. August 1964 per Gesetz neu eingeführt wurde. Heute können nach der Postreform auch andere Versender und Postdienstleister Warensendungen anbieten.
Mit einer Warensendung kann man bei der Deutschen Post einen innerdeutsche Versand abwickeln. Dabei dürfen Proben, Muster und auch Gegenstände verschickt werden, die man als Ware bezeichnet kann. Daneben dürfen sich in der Sendung aber nur noch die Rechnung, eine Inhaltsangabe und weitere Angebote oder Kataloge finden lassen. Eintrittskarten oder Gutachten sind demnach keine Waren in dem Sinne und dürfen auch nicht als Warensendung verschickt werden.
Um es der Post oder dem Zustelldienst zu ermöglichen, den Inhalt zu überprüfen, ist ein offener Versand erforderlich. Die Sendung muss so verschlossen sein, dass man den Inhalt ohne Probleme überprüfen kann, ohne dabei die Verpackung zu zerstören. Dabei werden hier meist Briefklammern verwendet, wie man sie auch von der Büchersendung kennt.
Das Briefgeheimnis gilt bei der Warensendung nicht. Die Sendungen werden stichprobenartige auf ihren Inhalt hin überprüft.
Warensendungen können in verschiedenen Größen und bis zu einem Gewicht von 500 g verschickt werden. Im Vergleich zu einem Paket können sie recht günstig versendet werden. Der Kunde sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass es durch die nachrangige Behandlung von Warensendungen durch die Deutsche Post zu Laufzeiten von bis zu fünf Tagen kommen kann.