Lkw on Tour: Pakete verschicken schnell und einfach

Alles rund um den Zoll bei internationalen Paketen

Beim Versand internationaler Paket muss immer berücksichtigt werden, dass auch bezüglich Zoll einiges an Vorkehrungen zu treffen und Bestimmungen zu beachten sind. Zwar sind diese im Detail von Land zu Land unterschiedlich, wir wollen hier aber einen Überblick geben, auf was Sie hinsichtlich des Zolls achten müssen.

Überblick: Zoll bei Paketen ins Ausland

Im ersten Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick, welche Bereiche es überhaupt gibt, die bezüglich des Zolls zu beachten sind. Alles Punkte werden dann im Folgenden noch detaillierter besprochen.

Zuerst einmal gibt es einen zentralen Unterschied: internationale Pakete in Länder, die der EU angehören und Pakete in alle anderen Länder (die so genannten Drittländer). Nur für Drittländer ist der Zoll von Bedeutung.

Dann gibt es zwei Zollbehörden, die von Bedeutung sind: der Zoll des Absendelandes (also bei uns der deutsche Zoll) und der Zoll des Empfängerlandes. Der deutsche Zoll ist für Sie im wesentlichen von Bedeutung, wenn der Wert eines Pakets über € 1000,- beträgt. Der Zoll des Empfängerlandes bestimmt, welche Waren ins Land eingeführt werden dürfen und welche zusätzlichen Gebühren und Steuern der Empfänger noch zahlen muss. Dafür müssen den Paketen die korrekten Zolldokumente beilegen.

EU- und Drittländer - der zentrale Unterschied beim Zoll

Verschicken Sie Auslandspakete nur in EU-Länder, können Sie an dieser Stelle theoretisch das Lesen aufhören. Dies ist der großer Vorteil beim Versenden in EU-Länder, dass zwischen deren Mitgliedsstaaten keinerlei Zollprüfungen stattfinden. Es sind also keinerlei Zollformalitäten notwendig. Ein Versand in diese Länder ist also genauso einfach wie ein Paket innerhalb Deutschlands (welche Länder aufgrund ihrer EU-Mitgliedschaft davon betroffen sind, können Sie auf unserer Seite zu Europa-Paketen nachlesen).

Für Pakete in alle anderen Länder außerhalb der EU (so genannte Drittländer) spielt er Zoll eine Rolle. Dann müssen Sie die, im Folgenen, aufgezeigten Regelungen beachten. Achtung: auch England und die Schweiz sind Drittländer. Sie liegen zwar in Europa, sind aber nicht der EU beigetreten, weshalb bei internationalen Paketen in diese Länder eine Zollbehandlung stattfindet.

Beizulegende Zolldokumente

Bei internationalen Paketen in Drittländer ist es immer notwendig, dem Paket Zolldokumente für den Zoll des Empfängerlandes beizulegen. Tun Sie das nicht, bleibt das Pakete gegebenenfalls im Zoll hängen, die Laufzeit wird länger, die Zustellung verzögert sich und im schlimmsten Fall wird das Paket direkt vom Zoll wieder an Sie retourniert. Alles Wissenswerte zu Zolldokumenten haben wir Ihnen in einem gesonderten Artikel zusammengestellt:

Mehr erfahren zu den richtigen Zolldokumenten (welche, wieviele, richtiges Ausfüllen, etc.).

Ausfuhranmeldung bei wertvollen Paketen

Immer, wenn der Wert einer Sendung über 1.000 € liegt, muss zwingend eine Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll erfolgen. Das ist unbedingt vorab, also vor dem eigentlichen Versand, notwendig.

Vom Zoll verbotene oder eingeschränkte Produkte

Nicht nur die Paketdienste selbst schränken aus Sicherheitsgründen ein, was in einem Paket sein darf (siehe dazu unseren Artikel zu Gefahrgut). Auch der Zoll des Empfängerlandes legt fest, was an Paketinhalten überhaupt ins Land eingeführt werden darf. Der deutsche Zoll prüft ob eventuelle Exportverbote bestehen.

Einfuhrverbote bei internationalen Paketen

Leider gibt es nicht "die eine Liste", was alles in einem internationalen Paket sein darf und was nicht. Denn jede einzelne Land legt für sich fest, welche Waren nicht ins Land gelassen werden und der Zoll (englisch: customs) des jeweiligen Landes kontrolliert das. Man muss daher für jedes Empfangsland extra prüfen, was der Zoll durchlässt und was nicht. Hier kann man beispielsweise Informationen finden:

  • Merkblätter für über 60 Länder bei https://www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll (dort Abschnitt "Zoll und Einfuhr kompakt"). Nach kostenloser Registrierung zugänglich
  • Website der Zollbehörde des Empfängerlandes. Oft gibt es davon auch eine englische Version. Auch der Google Chrome Browser ist hilfreich, kann er doch Websites in vielen Sprachen übersetzen ins Deutsche.

Gründe für die Ablehnung von Paketinhalten durch den Zoll des Empfängerlandes sind sehr unterschiedlich: der Naturschutz (z.B. keine Holzwolle wegen Ungeziefergefahr), der Schutz der Menschen (von ungewünschten Medikamenten über als nicht sicher genug angesehene Produkte), politische, gesellschaftliche oder religiöse Gründe (z.B. Medien mit Inhalten, die im Empfangsland nicht gewünscht sind) oder auch wirtschaftliche Gründe (Produkte, die man einführen möchte von außerhalb).

Anmelde- und Genehmigungspflichtige Güter

Manche Güter sind als Paketinhalte zwar nicht grundsätzlich verboten, sie müssen aber entweder vorab beim Zoll des Empfängerlandes angemeldet werden oder es muss sogar eine Genehmigung beantragt werden. Welche Paketinhalte davon betroffen sind, wo Genehmigungen beantragt und nach welchen Kriterien diese erteilt werden, unterscheidet sich wieder von Empfangsland zu Empfangsland.

Mit Zollgebühren belegte Güter

Viele Güter sind zwar zur Einfuhr erlaubt, der Empfänger muss aber noch Zollgebühren bezahlen - nur wenn er das tut, kann und darf er das Paket in Empfang nehmen. Das betrifft zwar Sie als Versender nicht direkt, aber indirekt kann es viel Ärger verursachen, wenn Empfänger von hohen Zollgebühren überrascht werden oder die Annahme Ihres Pakets sogar ganz ablehnen deswegen.

Hinweis: bei eindeutig (!) als privat an privat verschickten Paketen gibt es hier meist Ausnahme- und Sonderregelungen.

Ausfuhrbeschränkungen des Zolls

Die drei bisher genannten Punkte werden vom Zoll des Empfangslandes geprüft, der einheimische, deutsche Zoll, prüft, ob Paketinhalte eventuellen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Das können Geräte oder Chemikalien sein, die theoretisch für die Waffenherstellung benutzt werden können oder es gibt allgemeine Sanktionen für das betreffende Empfangsland. Mehr dazu erfähren Sie auf der Website des deutschen Zolls.