pag Zoll-Definition im Lexikon von XPaket

Zoll

Der Zoll ist eine Abgabe auf Waren, die bei der Einfuhr oder der Ausfuhr in oder aus einem bestimmten Gebiet erhoben wird. Werden etwa Waren in die Bundesrepublik eingeführt, muss man dafür einen Zoll entrichten. Genauso verhält es sich bei der Ausfuhr von bestimmten Gütern. Auch hier muss ein Ausfuhrzoll entrichtet werden.

Zölle können mehrere Funktionen haben. So gibt es hier zum Beispiel eine Schutzfunktion für den heimischen Markt: In Form eines Schutzzolls soll der heimische Markt vor billigen Importen aus dem Ausland geschützt werden. Die Waren aus dem Ausland werden mit einem Zoll künstlich verteuert. Sie sind dann meist nicht mehr günstiger als die eigenen heimischen Produkte.

Aber Zölle haben auch eine Finanzierungsfunktion. So haben einige Länder einen Luxuszoll, der bei der Einfuhr bestimmter Luxusartikel anfällt. Damit werden den besonders wohlhabenden Menschen, die Luxusgüter auch noch aus dem Ausland beziehen, zu einer Sonderabgabe in Form eines Zolles herangezogen.

Die Behörde, die diese Zölle eintreibt, nennt sich der Zoll. Hier werden aber nicht nur Zölle eingetrieben, sondern auch andere Forderungen von staatlicher Seite durchgesetzt: Auch für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Geldwäsche ist der Zoll als Bundesbehörde zuständig.